Berufungen im Telekom-FPÖ-Prozess angemeldet

Berufungen im Telekom-Prozess angemeldet
Berufungen im Telekom-Prozess angemeldetAPA/ROLAND SCHLAGER
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Nur der frühere Telekom-Prokurist Michael G. hat das Urteil angenommen. Die übrigen Verurteilten und die Staatsanwaltschaft legen Berufung ein.

Die Urteile im Prozess um eine angebliche Geldflüsse der Telekom an die FPÖ sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Telekom und die FPÖ sowie die verurteilten Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold, Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher haben Berufung angemeldet. Das berichtete der ORF-Teletext am Dienstag. Einzig der frühere Telekom-Prokurist Michael G. hat demnach das Urteil angenommen.

Rumpold war vergangene Woche wegen Beihilfe zur Untreue zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Fischer erhielt drei Jahren - davon sechs Monate unbedingt - und G. 30 Monaten - davon drei Monate unbedingt. Eccher sowie der frühere FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Eccher erhielt lediglich wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss fünf Monate bedingt.

Rumpold und Fischer wurden darüber hinaus schuldig erkannt, der TA als Privatbeteiligte zu ungeteilter Hand 600.000 Euro zu bezahlen. Auch die FPÖ wurde zur Zahlung von 600.000 Euro verurteilt.

Bei dem Prozess ging es um vier Marketingkonzepte, für die die Telekom Austria Rumpolds Agentur mediaConnection 600.000 Euro bezahlte. Nach Ansicht des Schöffensenats wurden mit den vier Konzepten im Frühjahr 2004 "Scheinrechnungen" begründen. Die Papiere seien für den Konzern in Wahrheit "wertlos" gewesen. Vielmehr habe Rumpold im Gegenzug für den 600.000 Euro-Auftrag der Telekom auf eine ähnlich hohe Forderung gegenüber der FPÖ verzichtet.

(APA)

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