Demokratiepaket: Fischers Kanzlei hat arge Bedenken

Demokratiepaket Fischers Kanzlei arge
Demokratiepaket Fischers Kanzlei arge(c) EPA (FRANZ NEUMAYR)
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Bundespräsident Heinz Fischer hat verlangt, dass es zu einem Begutachtungsverfahren für das von SPÖ und ÖVP mit Sanktus der Grünen geplante Demokratiepaket zur Aufwertung von Volksbegehren kommt.

Wien/Red./Apa. Bundespräsident Heinz Fischer hat verlangt, dass es zu einem Begutachtungsverfahren für das von SPÖ und ÖVP mit Sanktus der Grünen geplante Demokratiepaket zur Aufwertung von Volksbegehren kommt. Zum Ende der Begutachtungsfrist am Donnerstag gibt es breite Kritik an dem Vorhaben. Auch Fischers Präsidentschaftskanzlei ist höchst unzufrieden mit dem Gesetzesentwurf: Das vorgesehene System sei „nicht ausgereift“, wird in der Hofburg bemängelt. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt plädiert ebenfalls für eine „gründliche“ Überarbeitung.

Laut Gesetzesplan müssten Volksbegehren mit zehn Prozent Zustimmung für einfache Gesetze und 15 Prozent für Verfassungsgesetze künftig einer Volksbefragung unterzogen werden. Die Präsidentschaftskanzlei betonte in der Stellungnahme, der Entwurf werfe eine Vielzahl von „durchaus berechtigten“ Fragen auf. Gewarnt wird, dass die Volksinitiative leicht in die Hände kleiner, aber finanziell durchschlagskräftiger Gruppen gelangen und „dass wirkungsstarke Parolen sich gegenüber rationalen Überlegungen“ durchsetzen könnten.

„Gründlich überdenken“

Der Verwaltungsgerichtshof regte an, die Einführung des neuen Instruments „gründlich zu überdenken“. Dabei sei zu berücksichtigen, dass „mächtige Medien und auch das schiere Gold“ beträchtlichen Einfluss auf die Stimmungslage der Menschen ausüben können. Sollte der Nationalrat ein „besonders qualifiziertes Volksbegehren“ einführen, so müssten die Sicherungen ausgebaut werden. Initiativen zur Änderung der Bundesverfassung oder gar zu ihrer Gesamtänderung sollten nicht zulässig sein.

Eine weitreichende Neubearbeitung in inhaltlicher und legistischer Hinsicht fordert der Verfassungsdienst im Kanzleramt. Zwar sei die Volksbefragung im Gegensatz zur Volksabstimmung nicht verbindlich, der Verfassungsdienst verweist aber auf Themen mit großer Tragweite, über die sich parlamentarische Mehrheiten aus politischen Gründen nicht hinwegsetzen können. Schon länger bekannt ist die Kritik des Verfassungsgerichtshofs: Auch dieser will eine „grundlegende Überarbeitung“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2013)

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