Von Mieten bis Schmerzengeld: Klarere Regeln sind notwendig

Mieten Klarere Regeln
Mieten Klarere Regeln(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Viel zu lange wälzte die Politik wichtige Entscheidungen auf die Gerichte ab. In der neuen Legislaturperiode muss gehandelt werden.

Wien. Im Wahljahr hat die Regierung das Thema Mieten entdeckt. Was sie verschweigt: Das Mietrecht liegt schon lange im Argen. Denn die Koalition hat es in all den Jahren verabsäumt, ein Mietrecht aufzustellen, das klar regelt, für welche Reparaturen der Mieter und für welche der Vermieter aufkommen muss. Eine neue Regierung müsste das Thema endlich angehen und die wichtigen rechtspolitischen Entscheidungen nicht mehr auf die Gerichte abwälzen.

Auch im Schadenersatzrecht gilt teilweise „Richterrecht“. So legte die Justiz fest, wann man „Trauerschmerzengeld“ bekommt, weil eine nahestehende Person durch Verschulden eines anderen getötet wurde. Nur so konnten kuriose Ergebnisse verhindert werden. Denn strikt nach dem Gesetz bekommt man für den seelischen Schmerz, weil man seinen Dackel verloren hat, einfacher Geld als für den Verlust eines Angehörigen. Erst das Höchstgericht zog für bestimmte Fälle – es müssen die nächsten Angehörigen sein, der Schädiger zumindest grob fahrlässig gehandelt haben – gleich. Eine klare gesetzliche Regelung wäre zu begrüßen.

Offen blieb in der Legislaturperiode auch eine Reform des antiquierten Urheberrechts. Hier muss man sich etwas einfallen lassen, um Künstlern und Medien, deren Inhalte im Internetzeitalter oft gratis genutzt werden, einen Anteil zu sichern. Auch die Frage, wer wen fotografieren und das Bild dann publizieren darf, sollte in Zeiten von Facebook und Co. gesetzlich geregelt werden. Zuletzt sorgte ja der Oberste Gerichtshof für Aufsehen, weil er erstmals entschied, dass man sich dagegen wehren kann, fotografiert zu werden. Ein weiterer Fall, in dem Gerichte statt der Politik Recht schufen.

„Das Thema Gruppenklagen wird man noch oft vertagen“, reimte „Die Presse“ 2010. Die Befürchtung bewahrheitete sich: Auch in dieser Legislaturperiode wurde das Vorhaben nicht umgesetzt. Dabei ist die Grundidee, dass etwa geschädigte Anleger oder bei einem Unfall verletzte Personen gemeinsam den Schuldigen klagen können, völlig richtig. Nun wäre es endlich an der Zeit, sich auch darauf zu einigen, wie viele Kläger man für eine Gruppenklage benötigt und wie hoch der Schaden sein muss.

Im Erbrecht muss man prüfen, inwieweit das Pflichtteilsrecht noch zeitgemäß ist. Die Grundidee des Gesetzbuchs ABGB war Anfang des 19.Jahrhunderts, dass Kinder immer viel erben sollen, weil sie das Geld für den Aufbau ihrer eigenen Existenz benötigen. Heute sind aber die Kinder, die von ihren Eltern erben, meist eher 60 als 20 Jahre alt. Ein anderes Problem gilt es bei Unternehmen zu lösen: Wer ein solches erbt, weiß oft nicht, wie er den anderen Erben den Pflichtteil auszahlen soll. Hier wäre eine Stundung sinnvoll, damit die Firma und damit die Arbeitsplätze nicht in Gefahr sind.

An einer Reform des Strafgesetzbuchs wird im Justizministerium bereits von einer Expertengruppe gearbeitet. Hier gilt es, Tatbestände für neue Phänomene (etwa Identitätsklau im Internet) einzuführen und antiquierte Delikte abzuschaffen. Und zu überprüfen, ob die Strafdrohungen generell im Verhältnis zueinanderpassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.