VfGH prüft: Porno auf Stimmzettel, Kinder für Lesben

VfGH tagt ab Donnerstag
VfGH tagt ab DonnerstagAPA/Herbert Pfarrhofer
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Der Verfassungsgerichtshof beginnt am Donnerstag seine Herbstsession: mit Wahlanfechtungen, Fortpflanzungsmedizin und Fußfesseln auf der Tagesordnung.

War die Kärntner Landtagswahl vom heurigen März rechtswidrig, weil ein Stimmzettel in der Gemeinde Micheldorf als ungültig bewertet wurde? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner morgen, Donnerstag, beginnenden Herbstsession. Auf dem Stimmzettel war nicht nur das BZÖ – Liste Josef Bucher angekreuzt; es fand sich auch eine „pornografische Karikatur“ darauf, weshalb die Wahlbehörde die Stimme nicht gelten ließ. Das BZÖ rechnet sich mit seiner Anfechtung Chancen auf ein weiteres Mandat aus, mit dessen Hilfe es die Verfassungsmehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen brechen könnte.

NÖ: Vorrang für Vorzugsstimme illegal?

Neben der Kärntner Wahl steht auch die Landtagswahl in Niederösterreich, die ebenfalls am 3. März stattfand, auf der Tagesordnung des VfGH. Die Grünen beanstanden, dass in Niederösterreich eine Vorzugsstimme auf einem Wahlzettel auch über die gewählte Partei bestimmt, selbst wenn eine andere angekreuzt ist. Während in Niederösterreich somit die Vorzugsstimme die Parteistimme „schlägt“, ist es bei der Nationalratswahl genau umgekehrt: Da geht die Parteistimme der Vorzugsstimme vor. Die Grünen sehen dadurch das Gebot der Einheitlichkeit des Wahlrechts verletzt.

Auch Wiener Volksbefragung angefochten

Die dritte „Wahlanfechtung“ betrifft die Wiener Volksbefragung: „Wir im Ersten“ und „Neos“ bemängeln, dass eine Französin, die sogar Mitglied der Bezirksvertretung sei,  nicht stimmberechtigt gewesen sei; außerdem seien die Fragen unbestimmt und unklar gewesen, vor allem jene zu „Parkraumregelungen“.

OGH will Lesben helfen

Darüber hinaus werden sich die Verfassungsrichter erstmals inhaltlich mit der Frage auseinandersetzen, ob es Lesben erlaubt werden soll, mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin Kinder zu bekommen. Der Oberste Gerichtshof ficht das geltende Verbot bereits zum zweiten Mal an, nachdem er zunächst aus formalen Gründen gescheitert war.

Fußfessel für Sexualtäter erschwert

Schließlich muss der Gerichtshof prüfen, ob die Regelungen über die elektronische Fußfessel als Ersatz für Haftstrafen verfassungswidrig sind. Sie wurden für erst heuer für Sexualstraftäter verschärft. Ein solcher Täter beschwerte sich nun darüber, gegenüber anderen Straftätern diskriminiert zu sein.

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