Wahlrecht: Unzufriedenheit mit Vorzugsstimmen

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Symbolbild(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Aus der Salzburger ÖVP kommt ein erster Vorstoß für eine Änderung der Vorzugsstimmenaktion: keine Vergabe auf Bundesebene, niedrigere Hürde für Umreihung in den Regionalwahlkreisen.

Salzburg/Wien. Gegen das neue System der Vorzugsstimmen bei der Nationalratswahl regt sich erster Widerstand. Die Salzburger ÖVP-Klubchefin, Gerlinde Rogatsch, tritt im Gespräch mit der „Presse“ dafür ein, die derzeitige Regelung zu „überdenken“. Wenn es nach ihr geht, sollte auf die zusätzlich eingeführte Möglichkeit, auch bei den Bundeslisten Vorzugsstimmen zu geben, wieder verzichtet werden.

„Das Ziel einer Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts ist unbestritten“, betont Rogatsch. Dieses sollte aber in den Regionalwahlkreisen ausgebaut werden. Die ÖVP-Politikerin wird ihren Wunsch für eine Korrektur der Vorzugsstimmenaktion demnächst auch gegenüber dem Bund vorbringen. Konkret werde sie das Thema bei der Sitzung der ÖVP-Klubobleute aus den Bundesländern und dem Bund am 21./22. Oktober zur Sprache bringen.

Die Österreicher hatten bei der Nationalratswahl am 29. September die Gelegenheit, nicht nur auf Regional- und Landesebene, sondern auch bei den Bundeslisten Vorzugsstimmen zu vergeben. Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) lag mit 35.662 Vorzugsstimmen, wie in der „Presse am Sonntag“ berichtet, vor allen Parteichefs. Rogatsch verweist aufgrund der Erfahrungen jedoch darauf, dass das System zu keinen Umreihungen geführt hat. Daher solle das jetzige Modell durch einen Verzicht von Vorzugsstimmen auf Bundesebene „überarbeitet“ werden. Dieses sei zu kompliziert und führe „zu Verunsicherung beim Wähler und zu Frustration bei tausenden Wahlbeisitzern“.

Leichtere Vorreihung

Sie stößt sich vor allem daran, dass die Hürde für Umreihungen auf Ebene der Regionalwahlkreise mit 14 Prozent der Parteistimmen am höchsten ist – verglichen mit zehn Prozent auf den Landeslisten und sieben Prozent bei der Bundesliste. Aber selbst diese sei nicht einmal von Kurz erreicht worden. Die relativ hohe Grenze auf Regionalebene für eine Vorreihung solle spürbar gesenkt werden. Dass dieses Limit derzeit ausgerechnet auf Regionalebene am höchsten sei, sei „ausgesprochen unlogisch und dem Ziel einer Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts nicht förderlich“.

Rogatsch verweist weiters auf „massive administrative Probleme“ durch die mögliche Vergabe speziell auf Bundesebene. Das überfordere teilweise die Wähler. Auf Regionalebene müsse ein Kandidat vom Wähler nur angekreuzt werden. Auf der Bundesebene sei hingegen ein Name hinzuschreiben oder eine Listennummer anzuführen. Für die Wahlbeisitzer habe das bei der Auszählung den Nachteil, dass diese ohne elektronische Hilfe die Bundesparteilisten mit teilweise 900 Namen überprüfen müssten, ob der mit der Vorzugsstimme versehene Kandidat überhaupt existiert. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2013)

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