Volksanwälte fordern Rederecht in Landtagen

Volksanwälte wollen Rederecht in Landtagen
Volksanwälte wollen Rederecht in Landtagen APA/HERBERT PFARRHOFER
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"Unsere Berichte werden ernster genommen, wenn sie öffentlich diskutiert werden", betont Volksanwalt Kräuter.

Die Volksanwaltschaft will ein Teilnahme- und Rederecht in den Landtagen. In den meisten Bundesländern - mit Ausnahme von Wien, Salzburg und der Steiermark - sei es nicht möglich, mit den Landtagsabgeordneten oder Regierungsmitgliedern über die Berichte des Kontrollorgans zu diskutieren, so Volksanwalt Günther Kräuter anlässlich der Präsentation des Oberösterreich-Berichts für den Zeitraum 2011/12.

Seit Juli 2012 bearbeitet die Volksanwaltschaft nicht mehr nur Individualbeschwerden über etwaige Missstände in der Verwaltung, sondern ist auch Teil des sogenannten "nationalen Präventionsmechanismus" zur Einhaltung der Menschenrechte. Gemeinsam mit von ihr eingerichteten Kommissionen besucht sie u.a. Polizei-Anhaltezentren, Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime oder psychiatrischen Anstalten und beobachtet Polizeiaktionen sowie Abschiebungen. In einigen Fällen gab es laut dem aktuellen Bericht bereits erste Hinweise, dass Menschenrechte nicht gewahrt worden seien.

OÖ: Probleme bei Behinderten-Betreuung

Aber nicht jede Kritik sei gleich eine Menschenrechtsverletzung, stellte Kräuter klar. Für ihn tut sich im oberösterreichischen Bericht beispielsweise bei der Unterbringung ein Problemfeld auf: Häufig werden junge Behinderte mangels anderer Möglichkeiten in Altenheimen betreut.

Die Volksanwaltschaft würde Derartiges künftig gerne direkt mit den Abgeordneten besprechen. Bisher seien ihre Berichte in Oberösterreich lediglich an das Land geschickt und dann im Rechts- und Verfassungsausschuss beraten worden, so Kräuter. Ohne Anwesenheit der Volksanwälte könne man auf Fragen nicht eingehen, "darunter leidet die Qualität der Kontrolle". Er erwartet sich von einem Teilnahme- und Rederecht zudem mehr Aufmerksamkeit für die Inhalte: "Die Berichte werden ernster genommen, wenn sie öffentlich diskutiert werden."

Im Berichtszeitraum 2011/12 beschwerten sich 637 Personen bei der Volksanwaltschaft über die oberösterreichische Landes- oder Gemeindeverwaltung. Gegenüber den Jahren 2009/10 stieg das Aufkommen damit um 4,3 Prozent. Ein Großteil der Eingaben betraf die Raumordnung oder das Baurecht bzw. die Sozialhilfe und die Jugendwohlfahrt. Die Volksanwaltschaft stellte im Berichtszeitraum 42 Missstände in der Verwaltung fest.

(APA)

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