Rederecht in Landtagen für Volksanwälte?

Rederecht in Landtagen für Volksanwälte?
Rederecht in Landtagen für Volksanwälte?(c) FABRY Clemens
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Die Volksanwälte verlangen, in Landtagen an Sitzungen über ihre Berichte teilnehmen und sich zu Wort melden zu dürfen.

Wien. Die drei Volksanwälte verlangen, in allen Landtagen an Sitzungen über ihre Berichte teilnehmen und sich auch zu Wort melden zu dürfen. Derzeit ist ihnen dieser unmittelbare Kontakt zu den Regierungsmitgliedern und den Landtagsabgeordneten nur in Wien, in der Steiermark und in Salzburg gestattet.

Volksanwalt Günther Kräuter erklärte am Dienstag, ohne Anwesenheit der Volksanwälte könne man auf Fragen nicht eingehen, darunter leide die Qualität der Kontrolle. Er erwartet sich von einem Teilnahme- und Rederecht mehr Aufmerksamkeit für die Inhalte. „Die Berichte werden ernster genommen, wenn sie öffentlich diskutiert werden“, so Kräuter.

Seit einem Jahr bearbeitet die Volksanwaltschaft nicht nur Individualbeschwerden in der Verwaltung, sondern besucht Polizeianhaltezentren, Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime oder psychiatrische Anstalten. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2013)

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