Causa Faymann: Justiz veröffentlicht Begründung

Causa Faymann Justiz veroeffentlicht
Causa Faymann Justiz veroeffentlicht(c) APA (GEORG HOCHMUTH)
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Sobald alle Ermittlungen in der Inseratenaffäre abgeschlossen sind, soll die Entscheidung publik gemacht werden. Korruptionsexperte Fiedler sieht in der Causa noch "offene Fragen".

Das Justizministerium plant, die Entscheidung über die Einstellung der Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) zu veröffentlichen. Bis dahin könne es aber noch dauern, da im Zusammenhang mit "untergeordneten Beteiligten" beim Vorwurf der falschen Zeugenaussage noch Ermittlungen durchzuführen seien, sagte die Ressorsprecherin am Mittwoch.

Voraussetzung für die Veröffentlichung sei jedenfalls, dass "alle den Fall betreffenden Ermittlungen vollständig abgeschlossen sind". Man werde daher die Öffentlichkeit informieren, sobald es so weit ist.

Fiedler: "Politische Verantwortung offen"

Zuvor hatte der frühere Rechnungshofpräsident Franz Fiedler in der "ZiB2" sowie im "Ö1-Morgenjournal" betont, dass es "dringend geboten" sei, dass die Begründung der Staatsanwaltschaft in der Inseratenaffäre veröffentlicht wird. Die Öffentlichkeit habe das Recht, mehr zu erfahren. "Ob nicht eine politische Verantwortung dennoch in den Handlungen gelegen sein könnte", sei nach wie vor offen.

Fiedler sagte, dass die Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien zur Einstellung der Ermittlungen eine "bemerkenswerte Passage" enthalte. Die Behörde schrieb, dass "den Verantwortlichen teilweise keine konkreten Tathandlungen nachgewiesen werden" konnten. "Teilweise" könne nur heißen, dass konkrete Tathandlungen gesetzt wurden, betonte Fiedler. Da die Staatsanwaltschaft keinen Schaden durch die Inserate ortet, müsse wohl ein Missbrauch der Verfügungsgewalt vorliegen. Bei welchen Verantwortlichen, lasse die Behörde aber offen.

Staatsanwaltschaft widerspricht Fiedler

Diesen Ausführungen widersprach der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, im Ö1-"Mittagsjournal". Fiedler habe die Aussendung wohl überinterpretiert. Lese man den zitierten Satz der Aussendung weiter, ergäben sich die konkreten Tathandlungen ohnehin - es seien Rechnungen für Werbeeinschaltungen bezahlt worden. Diesen sei aber ein gewisser Werbewert gegenüber gestanden. Vecsey: "Sie waren nicht unnütz für die Asfinag, wodurch ein Befugnismissbrauch durch die Vorstandsmitglieder ausscheidet."

Zudem habe die Frage des Schädigungsvorsatzes eine entscheidende Rolle gespielt, sagte der Sprecher. Demnach konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Asfinag- und ÖBB-Vorstände in Kauf genommen hätten, dass durch die Bezahlung von Inseraten auf Wunsch des damaligen Verkehrsministers Faymann ein Schaden entsteht.

Inserate wie die damaligen der ÖBB und Asfinag sind heute nach Ansicht Fiedlers jedenfalls "Gott sei dank" nicht mehr möglich. Das neue Medientransparenzgesetz verbiete "Kopfwerbung" für Politiker und staatsnahe Unternehmen, betonte der Präsident von Transpareny International in Österreich.

Inseratenaffäre

Werner Faymann und Josef Ostermayer wurde in der sogenannten Inseraten-Affäre Untreue vorgeworfen, Ostermayer zusätzlich auch falsche Zeugenaussage im U-Ausschuss. Faymann habe in seiner Zeit als Verkehrsminister die Unternehmen ÖBB und Asfinag unter Druck gesetzt, um in Medien seines Vertrauens zu inserieren, so der Verdacht. Die Inserate hätten in Wahrheit Werbung für Faymann dargestellt. Bote für Faymanns "Wünsche" sei sein damaliger Kabinettschef Ostermayer gewesen. Die FPÖ erstattete im Juni 2011 Anzeige. Nun teilte die Staatsanwaltschaft Wien mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Es sei kein Schaden im strafrechtlichen Sinn durch die Inserate nachweisbar.

>>> Die ''ZiB2'' in der Tv-Thek des ORF

>>> Bericht des ''Mittagsjournals''

(Red.)

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