Oberster Gerichtshof hebt Urteil gegen Strasser auf

Oberster Gerichtshof hebt Urteil gegen Strasser auf
Oberster Gerichtshof hebt Urteil gegen Strasser auf(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Das "Lobbyisten"-Verfahren wird an die erste Instanz zurückverwiesen. Hintergrund ist eine frühere Gesetzeslücke. Strassers Anwalt zeigt sich erfreut, dass der OGH "nicht der Stimme des Volks folgt".

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag das Urteil gegen den ehemaligen VP-Innenminister Ernst Strasser aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen.

Strasser war im Jänner vom Wiener Straflandesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Er soll als EU-Parlamentarier britischen Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben, gegen Bezahlung Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung versprochen haben. Strasser erklärte im Strafverfahren, er habe die "Lobbyisten" für Geheimdienstmitarbeiter gehalten und sie nur enttarnen wollen und legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Schnelles neues Urteil möglich

Aus Sicht des Fünf-Richter-Senats des OGH hat die erste Instanz nicht ausreichend klargestellt, ob Strasser die 100.000 Euro jährlich für ein konkretes Amtsgeschäft gefordert hat. Denn das musste vor der Neufassung des Korruptionsstrafrechts der Fall sein: Amtsträgern konnte Bestechlichkeit nur für ein bestimmtes Amtsgeschäft vorgeworfen werden, "Anfüttern" wurde erst Anfang 2013 verboten.

OGH-Präsident Eckart Ratz erklärte, das Erstgericht habe "mängelfrei" geklärt, dass Strasser Geld für die Einflussnahme auf den EU-Gesetzgebungsprozess gefordert habe. Aus dem erstinstanzlichen Urteil gehe aber nicht hervor, dass es dabei um ein bestimmtes EU-Gesetz ging. Begangen habe Strasser die "Tat" in zwei Gesprächen mit den britischen Journalisten im November und Dezember 2010. Eine konkrete EU-Richtlinie - für die Strasser dann versuchte habe, Abänderungen zu erreichen -, sei aber erst im zweiten Gespräch Thema gewesen. Und im Urteil des Straflandesgerichtes sei nicht dargestellt, dass sich die Geldforderung Strassers genau darauf bezog. Unter Beachtung der Vorgaben des OGH könne die Entscheidung in der Verfahrenswiederholung schnell erfolgen, sagte Ratz.

"OGH ist Stimme des Volks nicht gefolgt"

Strasser gab am Dienstag nach der Verkündung der Entscheidung keinen Kommentar ab. In der Verhandlung hatte er den OGH um Freispruch ersucht. Ihm seien zwar "grobe Fehler" unterlaufen, die ihm vorgeworfene Tat habe er aber "nicht getan, nicht gewollt und nicht versucht".

Strassers Anwalt Thomas Kralik begrüßte die Entscheidung - schon deshalb, weil der OGH damit bewiesen habe, dass er "trotz aller medialer Vorverurteilung" nicht der Stimme des Volks folgt. Kralik sieht die Ausgangsposition für das neue Verfahren jetzt günstiger.

(Red./APA)

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