Causa Strasser: Erneute Verurteilung "sehr naheliegend"

Causa Strasser: Erneuter Schuldspruch
Causa Strasser: Erneuter Schuldspruch "sehr naheliegend"(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
  • Drucken

Das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Das Gericht werde die darin fehlende Feststellung nachholen, glaubt Strafrechtsprofessor Schwaighofer.

Das Verfahren gegen den früheren VP-Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser muss neu aufgerollt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag entschieden. Dass Strasser diesmal freigesprochen wird, scheint aber nicht sehr wahrscheinlich. Der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer sagte im "Ö1-Mittagsjournal", ein Schuldspruch liege "sicher näher als ein Freispruch".

Laut OGH hat das Erstgericht (das im Jänner eine Strafe von vier Jahren Haft wegen Bestechlichkeit verhängte) nicht konkret ausgeführt, welche EU-Richtlinie Strasser für als Lobbyisten getarnten britische Journalisten beeinflussen sollte. Den Umständen nach sei aber klar, dass es um die Anlegerschutzrichtlinie gegangen sei, sagte Schwaighofer. "Vermutlich wird diese Feststellung in einem neuen Rechtsgang nachgeholt werden, und damit ist eine Verurteilung dann sehr naheliegend."

Der OGH hob das erstinstanzliche Urteil zwar wegen der mangelhaften Begründung auf. Die Argumente in Strassers Nichtigkeitsbeschwerde erachtete es aber als nicht zutreffend. OGH-Präsident Eckart Ratz erläuterte, dass Strasser als EU-Abgeordneter "zweifellos" Amtsträger gewesen sei. Das "Amtsgeschäft" eines Abgeordneten sei nicht nur der Abstimmungsvorgang, sondern auch "die Einflussnahme eines Abgeordneten auf andere Abgeordnete". Versucht er, Einfluss auszuüben, um einen persönlichen "Vorteil" - also Lobbyistengeld - zu lukrieren, so ist das pflichtwidrig.

Hintergrund: 2010, als sich Strasser mit den vermeintlichen Lobbyisten traf, war Bestechlichkeit nur im Zusammenhang mit konkreten Amtsgeschäften strafbar. Den "Auffangtatbestand" für nicht näher definierte Einflussnahme ("Anfüttern") brachte erst das Anfang 2013 in Kraft getretene Korruptionsstrafrecht. Und wenn "der Sachverhalt nicht zum rechtlichen Schluss passt", müsse der OGH in seiner Rechtswahrerfunktion ein Urteil von Amts wegen aufheben, betonte Ratz.

OGH-Senat
OGH-Senat(c) Die Presse (Clemens Fabry)

Beginn des neuen Prozesses im späten Frühling?

Bis zum Beginn des neuen Prozesses dürften jedenfalls noch einige Monate vergehen. Er rechne frühestens im späten Frühling damit, sagte Schwaighofer. Die Verhandlung könnte dann aber nur ein bis zwei Tage dauern, wie Strassers Anwalt Thomas Kralik sagte.

Strasser hat sich in dem Verfahren nicht schuldig bekannt. Er habe das, was ihm die Anklage vorwerfe, "nicht getan, auch nicht gewollt und nicht versucht", sagte der Ex-Politiker am Dienstag. Seine frühere Rechtfertigung, er habe die "Lobbyisten" als Geheimdienstmitarbeiter enttarnen wollen, wiederholte er vor dem OGH aber nicht.

>> Bericht des "Ö1-Mittagsjournals"

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Former Austrian Interior Minister and MEP Strasser waits for his trial at Austria's supreme court in Vienna
Politik

"Grenzwertig": Kritik an Aufhebung des Strasser-Urteils

Der OGH hat das Urteil gegen den Ex-Minister aufgehoben. Strafrechtsexperte Schwaighofer bemängelt die "formalistische Sichtweise" und stößt sich an der Lesart zweier Sätze.
Innenpolitik

Neue Chance für Ernst Strasser

Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils für Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser, muss die Lobbying-Affäre gerichtlich neu geprüft werden.
Recht allgemein

Strassers Werk und Bandions Beitrag

Dass Strasser weiter auf einen Freispruch hoffen darf, hat auch damit zu tun, dass das Gesetz 2009 aufgeweicht wurde. Und erst nach Ernst Strassers Tat wieder verschärft.
''Politisch und gesellschaftlich…

Strassers Aufstieg und Fall


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.