Abtreibung: Gesetz bleibt

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Vorstoß, Abtreibung aus Strafgesetzbuch zu streichen, wird von der Justizministerin abgelehnt.

Wien. Heute, Freitag, jährt sich zum vierzigsten Mal der Beschluss der Fristenlösung: Seither ist der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate straffrei. Mitglieder mehrerer Parteien fordern nun aber, den Schwangerschaftsabbruch ganz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Momentan droht Frauen, die losgelöst von den Ausnahmefällen abtreiben, bis zu ein Jahr Haft.

Die Petition einer Wiener Abtreibungsklinik wurde von den Nationalratsabgeordneten Daniela Musiol (Grüne), Niko Alm (Neos) und der Vorsitzenden der Salzburger SPÖ-Frauen, Ingrid Riezler, unterzeichnet. „1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig“, meinen die Unterstützer der Petition in einem gemeinsamen Statement. Der Gynäkologe und Initiator der Aktion, Christian Fiala, fordert „die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB“.

Aus dem Justizministerium kommt dazu ein Nein: Eine Streichung des Paragrafen würde bedeuten, dass selbst eine Frau im achten Monat straffrei abtreiben kann. Das sei mit dem „Schutz für werdendes Leben nicht vereinbar“, erklärte ein Sprecher von Ressortchefin Beatrix Karl (ÖVP). Die kirchennahe Aktion Leben meinte anlässlich des Jahrestags, dass hohe Abtreibungszahlen ein „Notsignal an Politik und Gesellschaft“ seien. Mehr Werbung für Beratung von Schwangeren sei nötig, damit es zu möglichst wenig Abbrüchen komme. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2013)

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