Gerichtsreform, neue Regeln bei Ermittlungen?

Auf ein Neues: Vieles, was in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde, steht wieder auf der Agenda. Die Reform des Schadenersatzrechts, des Erbrechts, die Gruppenklage, ein neues Urheberrecht oder eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Strafen bei Vermögens- bzw. Gewaltdelikten.

Manche Schlagworte – Details finden sich im Programm nicht – geben Rätsel auf: So wird im Erbrecht eine „Verbesserung der Stellung von (kinderlosen) EhegattInnen und LebensgefährtInnen“ angekündigt. Gerade wenn es keine Kinder gibt, kann ein Ehegatte laut Gesetz aber bereits jetzt viel vom Partner erben. Völlig neu wäre tatsächlich ein gesetzliches Erbrecht für Lebensgefährten.

Interessantes könnte sich hinter der „Optimierung des staatsanwaltschaftlichen Berichtswesens und der Entscheidungszeiträume im Ermittlungsverfahren“ verbergen. Schnellere Entscheidungen der Staatsanwälte oder gar eine Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts könnten dahinter versteckt sein. Oder auch nicht. Bei Schöffen- und Geschworenengerichten wird eine Reform versprochen. Vor allem Geschworenenurteile sind, weil sie ohne Begründung gefällt werden, Grund für Kritik. Bekräftigt wird auch die im Justizministerium bereits in die Wege geleitete Modernisierung des Strafgesetzbuchs im Jahr 2015.

Ein Jugendgerichtshof kommt nicht. Nur eine Jugendabteilung in einem neuen Gefängnis, das schon länger im Wiener Raum geplant ist. Angekündigt wird eine „Evaluierung der Gerichtsgebühren“. Und die „Anpassung der zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen“, speziell für Missbrauchsopfer. Gerade in diesem Bereich war aber erst in der vergangenen Legislaturperiode (2009) eine Verschärfung in Kraft getreten. Und generell wird wieder ein „verbesserter Zugang zum Recht“ versprochen. Auf ein Neues.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2013)

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