Parteifinanzen im Rechnungshof-Visier

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RechnungshofMichaela Bruckberger
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Das Kontrollorgan drängt auf gesetzliche Verschärfungen. Insgesamt sieht der Rechnungshof aber eine Verbesserung bei der Durchführung seiner Empfehlungen.

Wien. Der Einblick in die finanzielle Gebarung der Parteien lässt in Österreich weiter zu wünschen übrig. Zwar wurden Mitte 2012 neue Bestimmungen für mehr Transparenz bei der Finanzierung beschlossen. Statt gläserner Parteikassen existieren nach Ansicht des Rechnungshofes aber nach wie vor zu viele Bereiche, die zu wenig ausgeleuchtet sind. Außerdem hapert es an den Kontrollmöglichkeiten. In seinem am Freitag an das Parlament übermittelten jüngsten Bericht sieht der Rechnungshof noch beträchtlichen Nachholbedarf. Der Gesetzgeber soll nur eineinhalb Jahre nach dem Beschluss der Transparenzregeln für Parteifinanzen und Spenden Korrekturen vor allem bei den Kontrollmöglichkeiten und den Sanktionen vornehmen.

Parteispenden ab 3000 Euro müssen seit der Neuregelung im Vorjahr veröffentlicht werden. Ab dem Herbst kommenden Jahres müssen außerdem die Rechenschaftsberichte der Parteien wesentlich aussagekräftiger sein. Hier hakt das Kontrollorgan nun bei seiner Kritik im Tätigkeitsbericht ein. Denn es ist nicht geregelt, was passiert, wenn die Parteien den Rechenschaftsbericht oder die Spendenlisten nicht veröffentlichen. Konkret beklagt der Rechnungshof, dass die ursprünglich noch vorgesehene Sanktion in Form eines Einfrierens der Parteienförderung für die betroffene Partei aus dem Gesetzesentwurf herausgestrichen wurde.

Der Rechnungshof weist außerdem darauf hin, dass ihm „keine inhaltlichen Kontrollrechte“ für die Parteifinanzen eingeräumt worden seien. Das Kontrollorgan könne seine „Kernaufgabe“ daher „nicht einbringen“, wird in dem Bericht an das Parlament bemängelt. Die Rolle des Rechnungshofes bestehe nach den Transparenzbestimmungen bloß im Entgegennehmen, Verwaltung und Transparentmachen der Informationen in den Rechenschaftsberichten der Parteien. Selbst bei Vorliegen „konkreter Anhaltspunkte“, dass die Angaben in einem Rechenschaftsbericht „unrichtig oder unvollständig“ seien, könnten die Prüfer keine inhaltliche Kontrolle wahrnehmen.

Drei von vier Vorschlägen aufgegriffen

Insgesamt sieht der Rechnungshof aber eine Verbesserung bei der Durchführung seiner Empfehlungen. Im Jahr 2012 seien immerhin knapp 78 Prozent der Vorschläge (Details siehe Grafik) entweder umgesetzt worden oder es sei zumindest zugesagt worden, dass den Empfehlungen des Kontrollorgans nachgekommen werde. Das Land Kärnten war besonders bemüht: Dort wurden im vergangenen Jahr knapp 89 Prozent der Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2013)

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