Illegale Parteispenden nicht strafbar: SPÖ und ÖVP wollen Lücke schließen

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Sachspenden der Parlamentsklubs an die Parteien sind illegal, aber nicht strafbar. Die Koalition kann sich Änderungen vorstellen - aber nicht sofort.

Wien. Der Transparenzsenat im Bundeskanzleramt hat eine peinliche Gesetzeslücke aufgedeckt: Nicht deklarierte Sachspenden an Parteien – etwa Wahlplakate – sind zwar illegal, die Verantwortlichen können dafür aber nicht bestraft werden, weil die Strafbestimmungen nur auf Geldspenden anwendbar sind. Profitiert haben davon Funktionäre jener Parteien, bei denen die Parlamentsklubs im Wahlkampf einen Teil der Kampagne finanziert haben. Dies gilt vor allem für SPÖ und FPÖ.

Für die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP ist es nun grundsätzlich vorstellbar, das Parteiengesetz im Hinblick auf illegale Sachspenden an Parteien zu ändern. Allerdings wollen die Regierungsparteien zunächst das Ende des gesamten Prüfverfahrens abwarten, hieß es am Freitag.

Der Transparenzsenat im Kanzleramt hat in dieser Causa bereits eine „Klarstellung durch den Gesetzgeber“ gefordert. Die Grünen haben am Donnerstag ein Schließen der Gesetzeslücke verlangt.

Der Kommunikationschef der SPÖ merkte am Freitag an, dass es die Grünen gewesen seien, die in den parlamentarischen Verhandlungen diesen Sanktionsmechanismus hineinverhandelt hätten. Diese dementieren: Man habe strengstmögliche Sanktionen verlangt, aber mit SPÖ und ÖVP seien nur Geldstrafen möglich gewesen.

Prüfverfahren abwarten

Die SPÖ will nun das gesamte Prüfverfahren abwarten. Der Rechnungshof befasst sich kommenden Herbst mit den Wahlkampffinanzen. Wenn der Bericht des RH vorliege, in dem möglicherweise auch Empfehlungen festgehalten seien, werde man sich ansehen, ob es beim Gesetz Verbesserungsbedarf gebe, erklärte der Sprecher. Ähnlich äußerte sich auch ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka. Er gehe davon aus, dass das übersehen worden sei, und plädiere für Verbesserungen. Auch er will freilich das gesamte Prüfverfahren abwarten.

Bußgelder für SPÖ und FPÖ?

Dieses könnte für SPÖ und FPÖ freilich noch unangenehme Konsequenzen haben. Zwar sind keine Strafen gegen die Parteimanager mehr möglich, wohl aber könnte der Rechnungshof Bußgelder gegen die Parteien selbst beantragen. Diese können den dreifachen Wert einer illegalen Spende erreichen. Entscheiden müsste darüber wieder der Transparenzsenat – und der hat bereits klargestellt, dass das Aus für die Strafverfahren gegen die Parteimanager nicht automatisch bedeutet, dass auch Geldbußen gegen die Parteien abgelehnt würden. (APA/maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.12.2013)

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