Bundesamt für Asyl: Caritas will keine "Ex-Postler"

Caritas-Präsident Michael Landau
Caritas-Präsident Michael LandauAPA/GEORG HOCHMUTH
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Caritas-Präsident Landau hält es für "bedenklich", wenn "angelernte Postbeamte" künftig sensible Entscheidungen im Asylwesen treffen sollen. Die Post ist über die Aussagen verärgert.

Caritas-Präsident Michael Landau findet es "bedenklich", dass künftig umgeschulte Postbeamte im Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen Entscheidungen treffen sollen. Das sagte Landau im Neujahrsinterview mit der Austria Presseagentur. Im dem Bundesamt, das mit 1. Jänner seine Arbeit aufgenommen hat, werden mehr als 600 Personen arbeiten, 22 davon sind ehemalige Post- und Telekom-Mitarbeiter.

"Ich halte es für hochproblematisch, wenn in dieser sensiblen Materie, wo es um Leben und Tod geht, künftig angelernte Postbeamte entscheiden sollen, auch wenn ich Umschulungsmaßnahmen grundsätzlich für sinnvoll halte", kritisiert Landau. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand in Österreich seine persönliche Freiheit in die Hände eines noch so qualifizierten Postbeamten legen möchte."

Innenministerium kontert Kritik

Das Innenministerium kontert Landaus Kritik am Einsatz der Ex-Postbeamten am Donnerstag: Solche Beamte würden fürs erste keine Entscheidungen treffen und auch keine Bescheide unterschreiben. Vielmehr sollten sie zunächst unterstützend tätig sein und Schritt für Schritt an die Sachbearbeitertätigkeit im Asylverfahren herangeführt werden.

Ab wann die umgeschulten Postbeamten selbstständig Entscheidungen in einem Verwaltungsverfahren treffen werden, werde in jedem Fall einzeln festgelegt - frühestens in einigen Monaten.

Post verärgert

Bei der Post sorgen Landaus Aussagen für "großes Unverständnis". Denn schon bisher seien 300 Postler in den Bundesdienst gewechselt und übten ihre neue Aufgaben "sehr erfolgreich" aus, erklärte Post-Sprecher Michael Homola. Er vermutet in einer Aussendung, dass innerhalb der Caritas noch erheblicher Informationsbedarf über die Tätigkeiten ehemaliger Postler im Bundesdienst vorhanden sei: "Wir sind gerne bereit, eventuelle Vorurteile in einem persönlichen Gespräch zu beseitigen", so Homola, der gleichzeitig hervorhob, dass die Postbeamten die entsprechenden Ausbildungen bekämen und umfassend für ihre neuen Tätigkeiten vorbereitet würden.

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nimmt mit 2014 seine Tätigkeit auf und ersetzt damit 194 Einzelbehörden. Zuständig ist die neue Super-Behörde für Asylverfahren sowie für die Vergabe von Aufenthaltstiteln.
Neu geregelt wird auch das so genannte humanitäre Bleiberecht. Dieses kann künftig gewährt werden, wenn sich die Person fünf Jahre lang im Land aufgehalten hat, davon mindestens drei Jahre legal. Die Letztentscheidung trifft das neue Bundesamt und damit nicht mehr wie bis jetzt die Länder.
Neben der Zuständigkeit für die humanitären Aufenthaltstitel ist das Bundesamt, zu dem neben Stellen in allen Ländern die Erstaufnahmezentren Traiskirchen und Thalham ressortieren, auch für das Asylverfahren erster Instanz verantwortlich. Zudem zählt zu seinen Aufgaben, Aufenthaltsberechtigungen zu erteilen, aber auch aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, sprich Abschiebungen, einzuleiten.
Zweitbehörde im Asylverfahren ist nunmehr das Bundesverwaltungsgericht. Ferner können sich Asylwerber nun im weiteren Instanzenzug wieder an den Verwaltungsgerichtshof wenden.

(APA/Red.)

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