Islam-Seminar: Vortragende scheitert vor OGH

Elisabeth Sabaditsch-Wolff wurde nach einem Seminar an der FP-Parteiakademie verurteilt. Der OGH lehnt eine Erneuerung des Verfahrens ab.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens von Elisabeth Sabaditsch-Wolff nicht Folge gegeben. Sabaditsch-Wolff war 2011 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie sich in einem Islam-Seminar abfällig über den Propheten Mohammed geäußert hatte.

In einem Seminar für Jungwähler am der FP-Parteiakademie soll Sabaditsch-Wolff dem Propheten Mohammed einen "relativ großen Frauenverschleiß" unterstellt und durchklingen lassen haben, er habe "gerne mit Kindern ein bisschen was" gehabt - wobei sie sich auf den Umstand bezog, dass dessen dritte Frau der islamischen Überlieferungen zufolge bei der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.

Sabaditsch-Wolff wurde im Februar 2011 am Wiener Straflandesgericht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, vom Vorwurf der Verhetzung aber freigesprochen. Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Dezember 2011 die Verurteilung. Die Betroffene kündigte damals an, "bis ans Äußerste" für die Meinungsfreiheit kämpfen zu wollen.

In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung teilte der OGH nun mit, dass dem Erneuerungsantrag nicht Folge gegeben wird. Begründet wird dies damit, da "die gebotene Interessensabwägung für den Schutz der religiösen Gefühle anderer nach Artikel 9 MRK sprach".

Anwalt: "Werden Entscheidung anfechten"

Sabatitsch-Wolffs Rechtsanwalt Michael Rami erklärte dazu: "Wir sind bereits beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des OGH-Urteils und werden auch diese Entscheidung anfechten." Bis dato liege keine Entscheidung des EGMR vor und es sei nicht abzuschätzen, bis wann dies der Fall sein wird, so Rami.

"Es geht nicht darum, ob man die Äußerungen gut oder schlecht findet, sondern darum, ob es rechtlich zulässig ist, derartige Dinge zu sagen." Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit decke "auch und gerade Äußerungen, die schockieren." Der Anwalt verwies darauf, dass Sabatisch-Wolffs Äußerungen auf "Tatsachengrundlagen" beruhen würden.

(APA)

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