Karmasin will Beihilfe valorisieren

INTERVIEW MIT FAMILIENMINISTERIN KARMASIN
INTERVIEW MIT FAMILIENMINISTERIN KARMASINAPA/GEORG HOCHMUTH
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Alle zwei Jahre soll die Familienbeihilfe an die Inflation angepasst werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung wird weniger genutzt als angenommen.

Wien/Waidhofen/Ybbs. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) will die Familienbeihilfe alle zwei Jahre an die Inflation anpassen. Vor der Regierungsklausur in Waidhofen an der Ybbs erklärte sie, eine regelmäßige Valorisierung auch über das Jahr 2018 hinaus zu bevorzugen. Diskutiert wird als zweite Variante auch eine einmalige stärkere Erhöhung dieser Familienleistung.

Egal, welche Variante gewählt wird, die Kosten sollen die gleichen bleiben: Die Regierung hat für die nächsten fünf Jahre jeweils 200Millionen Euro dafür vorgesehen. Die Opposition kritisierte die Ankündigung der Ministerin. Für die Grünen wäre beides notwendig, nämlich sowohl eine einmalige starke Erhöhung der Beihilfe als auch eine ständige Valorisierung. Die FPÖ befürchtet, dass es noch einen „Umfaller“ geben könnte und kritisiert hohe Kosten für jene Kinder, die im Ausland leben.

Günstiger als ursprünglich angenommen sind jene familienpolitischen Maßnahmen gekommen, die im Jahr 2009 eingeführt wurden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung hat laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) im Jahr 2012 rund 57,5 Mio. Euro gekostet – erwartet wurden bei der Einführung 165 Mio. Euro.

Kindergärten gratis

Geltend gemacht wurden Kosten von rund 172 Mio. Euro. Dass die Inanspruchnahme deutlich unter den Erwartungen liegt, wird im Finanzministerium mit der Einführung von Gratiskindergärten begründet. Zu beachten ist, dass die Zahlen noch variieren können, da die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend fünf Jahre möglich ist.

Steuerlich geltend gemacht werden können Betreuungskosten bis zu 2300 Euro jährlich für unter zehnjährige Kinder. Die Betreuung muss durch „pädagogisch qualifizierte Personen“ erfolgen, die eine mindestens achtstündige Ausbildung nachweisen können und – so es sich um Familienmitglieder handelt – auch nicht im selben Haushalt leben dürfen.

Weniger als erwartet kostet auch der ebenfalls 2009 eingeführte Kinderfreibetrag von 220 Euro jährlich (bzw. jeweils 132 Euro, wenn ihn beide Elternteile geltend machen). Er steht allen Steuerzahlern zu, die Familienbeihilfe erhalten (also für Kinder bis 24). 2012 wurde der Freibetrag bisher für 840.000 Kinder geltend gemacht und verursachte einen Steuerausfall von rund 68 Mio. Euro. Erwartet wurden auch hier deutlich höhere Kosten von ebenfalls 165 Mio. Euro.

Freibetrag oft ungenutzt

In der Beantwortung heißt es dazu, dass der Kinderfreibetrag nur von einem Teil der Haushalte genutzt werde, die ihn in Anspruch nehmen könnten, die Bekanntheit der Maßnahme aber zunehmen würde. Für die Jahre 2013 und 2014 sei sowohl bezüglich der Kinderbetreuungskosten als auch des Kinderfreibetrags mit ansteigenden Kosten zu rechnen. (APA/maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2014)

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