Üble Nachrede: SPÖ muss Strache entschädigen

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Die Partei hatte in einer Aussendung behauptet, der FPÖ-Chef sei an "Malversationen mit mutmaßlicher illegaler Finanzierung" beteiligt gewesen.

Die SPÖ ist vom Wiener Straflandesgericht zu einer Entschädigungszahlung an FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache unter anderem wegen übler Nachrede verurteilt worden. Es geht um eine OTS-Aussendung vom Jänner des Vorjahres im Zusammenhang mit der Causa Rumpold.

Durch die Aussendung mit dem Titel "Kräuter zu Rumpold-Anklage: Strache von Vergangenheit eingeholt" und die darin aufgestellte Behauptung, Strache sei an "Malversationen" mit mutmaßlicher illegaler Finanzierung des Wiener EU-Wahlkampfes beteiligt gewesen oder habe davon gewusst, sei der Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt und der Schutz der Unschuldsvermutung verletzt worden, hieß es in der von der SPÖ ausgeschickten Urteilsveröffentlichung.

Zur Höhe der Entschädigungszahlung machte die Partei am Mittwochabend keine Angaben.

Der frühere SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter musste die Vorwürfe gegen Strache bereits auf Anweisung des Handelsgerichts Wien widerrufen.

(APA)

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