Steuerreform: Wifo-Chef fordert "symbolischen Schritt"

Head of Austria's economic research institute WIFO Aiginger attends a news conference in Vienna
Head of Austria's economic research institute WIFO Aiginger attends a news conference in ViennaREUTERS
  • Drucken

Für Personen unter einem Einkommen von 24.000 Euro brutto pro Jahr soll es eine Senkung der Sozialabgaben geben, so Aiginger.

Wifo-Chef Karl Aiginger drängt die Regierung, die angekündigte Entlastung des Faktors Arbeit bereits Anfang nächsten Jahres mit "einem symbolischen Schritt" zu starten. Für Personen unter dem Medianeinkommen (24.000 Euro brutto/Jahr) sollte es eine Senkung der Sozialabgaben in Höhe eines "Hunderter" geben. Damit würde die Regierung zeigen, dass sie es mit einer Steuersenkung ernst meine.

Seit 15 Jahren habe die Regierung versprochen den Faktor Arbeit zu entlasten, sagte Aiginger am Montag vor Journalisten in Wien. In den nächsten Jahren sollte die Senkung der Einkommenssteuer und Sozialabgaben großteils über eine Verwaltungsreform sowie in geringerem Ausmaß über höhere Energie, Tabak- und Grundsteuern finanziert werden. Insgesamt dürfe die Abgabenquote in Österreich aber nicht steigen, weil Österreich mit 45 Prozent bereits den vierthöchsten Wert in der EU habe.

Eine Senkung der Sozialabgaben dürfe aber nicht in einem Sozialabbau resultieren, warnte Aiginger. Es müsse einen Art "Finanzausgleich für Krankenkassen" mit dem Bund geben. Bei der geplanten Reform müsse ein einheitlicher Steuersatz für Einkommen und Sozialversicherung herauskommen.

Budgetkonsolidierung von einer Milliarde angehen

Der Wifo-Chef sieht 2014 auch als "optimales Jahr", um eine weitere Budgetkonsolidierung von rund einer Milliarde Euro anzugehen, weil das Wirtschaftswachstum sich heuer auf 1,7 Prozent belaufen soll. "Drei Viertel der Pflicht" sei erledigt, damit ab 2017 der Staatshaushalt ein strukturelles Defizit von 0,45 Prozent nicht übersteige. Es müssten daher auf der Ausgabenseite noch weitere Sparmaßnahmen gesetzt werden.

Kritik übte Aiginger an den geplanten Übergangsfristen im Rahmen der NOVA-Erhöhung für Neuwagenkäufer mit Anfang März. Es dürfte nicht nur der Kaufvertrag datiert mit 14. Februar gelten, sondern es müsste auch eine Anzahlung für eine spätere Lieferung vorhanden sein. Sonst würden die NOVA-Mehreinnahmen heuer deutlich geringer ausfallen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.