Minister Brandstetter erwägt Neuerungen. Arbeitsgruppe für Weisungsrecht startet am 17. Februar. Anwälte hatten zuletzt angeprangert, dass der Tatbestand von Richtern zu weit ausgelegt werde.
Wien. Justizminister Wolfgang Brandstetter feilt an Änderungen beim Untreue-Tatbestand. So könnte es sein, dass die Höchststrafe (zehn Jahre) nur noch verhängt werden darf, wenn der Täter einen Bereicherungsvorsatz hatte. Das erklärte Sektionschef Christian Pilnacek gegenüber der „Presse“. Die Meinungen in der Reformgruppe seien aber nicht einheitlich, betont der Experte.
Der Tatbestand der Untreue (dafür reicht es aus, wenn jemand – ohne sich zu bereichern – Befugnisse wissentlich missbraucht und sein Unternehmen schädigt) soll aber auch in seiner bisherigen Form erhalten bleiben. Anwälte hatten zuletzt angeprangert, dass der Tatbestand von Richtern zu weit ausgelegt werde (das „Presse“-Rechtspanorama berichtete am Montag).
Unabhängig von dieser Reformgruppe nimmt am 17. Februar ein Expertengremium die Arbeit auf, das über die Zukunft des Weisungsrechts des Ministers über die Staatsanwaltschaft beraten wird. Dem Gremium angehören sollen unter anderem die Präsidenten der Höchstgerichte (Eckart Ratz, Gerhart Holzinger, Rudolf Thienel) sowie die Chefs der Standesvertretungen von Richtern (Werner Zinkl), Staatsanwälten (Gerhard Jarosch) und Rechtsanwälten (Rupert Wolff).
Bis zu einer endgültigen neuen Lösung will sich Brandstetter bei Weisungen von einem Weisenrat beraten lassen. (aich/APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2014)