Salzburg: Strasser beim Skifahren verletzt

OGH-ENTSCHEIDUNG UeBER NICHTIGKEITSBESCHWERDE UND BERUFUNG VON EX-INNENMINISTER ERNST STRASSER: STRASSER
OGH-ENTSCHEIDUNG UeBER NICHTIGKEITSBESCHWERDE UND BERUFUNG VON EX-INNENMINISTER ERNST STRASSER: STRASSERAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Der frühere Innenminister fuhr mit einem unbekannten Skiläufer zusammen. Er verletzte sich am linken Unterschenkel. Die Neuauflage des Prozesses gegen ihn ist nicht gefährdet.

Der frühere VP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ist am Samstag bei einem Skiunfall im Skigebiet "Dachstein West" an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich verletzt worden. Der Ex-Politiker stieß um 13.45 Uhr auf der Abfahrt des Höhbühelliftes mit einem unbekannten Skiläufer zusammen, der nach dem Unfall einfach weiterfuhr, bestätigte am Montag ein Polizeisprecher.

Strasser erlitt bei dem Unfall im Gemeindegebiet von Abtenau eine Verletzung im Bereich des linken Unterschenkels. Er wurde ins Krankenhaus Bad Ischl gebracht. Nach der Erstbehandlung wurde er von dort in ein Spital nach Wien überstellt, so Polizei-Sprecher Anton Schentz. Die Verletzung dürfte vermutlich schwer sein.

Auf den unbekannten Skiläufer gab es auch am Montag noch keine Hinweise. "Das einzige, das wir wissen, ist, dass er einen roten Anorak anhatte und einen gelben Helm trug", so der Sprecher.

Prozess nicht gefährdet

Die Neuauflage des Prozesses gegen den ehemaligen EU-Abgeordneten wird durch seine Verletzung nicht gefährdet. Strassers Anwalt Thomas Kralik erklärte am Montag, der "Prozessfahrplan ist nicht in Gefahr". Die Verhandlung soll am 4. März starten, und Strasser werde den Termin nach derzeitiger Lage auch wahrnehmen können.

Strasser ist übrigens nicht der erste (Ex-)Politiker, der sich in diesem Winter eine Verletzung zuzog. Auch Ex-VP-Finanzministerin Maria Fekter und Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel stürzten auf der Skipiste. SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer zog sich eine Knieverletzung zu.

Strasser vor Gericht

Ernst Strasser muss sich ja ab 4. März neuerlich wegen der "Cash for Law"-Affäre vor Gericht verantworten. Im ersten Prozess war der frühere VP-Minister wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil im vergangenen November aber wegen eines Formalfehlers aufgehoben und zurück an die erste Instanz verwiesen. Das Gericht muss nun klären, ob Strasser die 100.000 Euro, die er von zwei als Lobbyisten auftretenden britischen Journalisten für seine Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung gefordert haben soll, mit einem Amtsgeschäft in Verbindung brachte. Strasser bestreitet die Vorwürfe und gibt an, hinter den "Lobbyisten" Geheimdienstagenten vermutet zu haben, die er enttarnen wollte.

(APA/Red.)

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