Justiz: Der Minister lässt seine Sektionschefs antworten

INTERVIEW MIT JUSTIZMINISTER WOLFGANG BRANDSTETTER
INTERVIEW MIT JUSTIZMINISTER WOLFGANG BRANDSTETTER(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Brandstetter will sich auf die Expertise seines Hauses verlassen. Das zeigte sich auch bei seiner Antrittspressekonferenz: Der Justizminister gab Journalistenfragen an seine vor ihm sitzenden Sektionschefs weiter.

Wien. Justizminister Wolfgang Brandstetter ist ein höflicher Mensch. „Ich freue mich sehr, hier bei Ihnen sein zu dürfen“, sagt er zu den Journalisten – bei einer „Art Antrittspressekonferenz“, wie Brandstetter sein Auftreten am Mittwoch selbst nannte. Der frühere Hochschullehrer und Strafverteidiger spricht dabei schnell, für einen Minister ungewöhnlich schnell. Man merkt, dass Brandstetter durch keine Politsprechschule gegangen ist. Immer wieder lächelt er, während er seine Vorhaben der Reihe nach aufzählt und mit den Händen gestikuliert. So, als würde sich der Minister selbst riesig über Reformen im Justizbereich freuen.

„Es gibt einige Themen, von denen Sie gar nicht wissen können, dass daran gearbeitet wird“, spricht Brandstetter und blickt aufgeregt zu den Journalisten. So werde im Ministerium etwa an einer Erbrechtsreform gefeilt. Die Enthüllung des Ministers ist freilich enden wollend. Die Erbrechtsreform war bereits im Regierungsprogramm 2008 vorgesehen, auch im aktuellen Koalitionspakt steht sie.

Wie diese Novelle nun konkret aussehen soll, wollen Journalisten von Brandstetter (der sich immer wieder für diese „interessanten Fragen“ bedankt) wissen. Er mache da selbst keine Vorgaben, erklärt der Minister und zeigt auf die erste Bankreihe im Raum. Dort haben seine vier Sektionschefs Platz genommen. Sie werden von Brandstetter aufgerufen, wenn es um spezifische Themen geht. Zum Erbrecht darf nun Zivilrechts-Sektionschef Georg Kathrein kundtun, dass der umstrittene Pflichtteil nicht abgeschafft werden dürfte. Man arbeite aber an einer neuen Regelung, die Angehörigen, die den Verstorbenen vor dem Tod gepflegt hatten, stärker entgegenkomme. Auch Lebensgefährten – bisher ohne gesetzliches Erbrecht – könnten eine bessere rechtliche Stellung erhalten.

„Ja, wir haben ein Problem“

Bei Detailfragen zum Strafrecht ruft Brandstetter den dortigen Sektionschef, Christian Pilnacek, auf. Wobei Brandstetter als Strafrechtsexperte bei diesem Thema auch selbst viele Worte findet. Einmal mehr betont der Minister, wie wichtig ihm Prävention, speziell bei Jugendlichen sei. Oder dass er die Großverfahren beschleunigen wolle. „Ja, da haben wir ein Problem“, sagt Brandstetter – und schaut nun plötzlich ernst. Die Europäische Ermittlungsanordnung, die schnellere Verfahren verspricht, solle hier aber ebenso helfen wie die Spezialisierung von Richtern und Staatsanwälten oder die angepeilte Reform des Weisungsrechts. Zudem erwägt Brandstetter, den zweiten Berufsrichter in Schöffenverfahren wieder einzuführen – und zwar nicht nur bei größeren, sondern bei allen derartigen Prozessen.

Konkrete inhaltliche Ansagen werden von Brandstetter sonst vermieden. Man will ja nicht den Fachexperten vorgreifen. „Ich bin Pragmatiker, vielleicht weil ich 30Jahre im Bundesdienst hinter mir habe“, meint der Minister. Nun posiert er noch für ein Foto mit seinen vier Sektionschefs, lächelt ein weiteres Mal und bedankt sich bei den Journalisten artig für ihr Kommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2014)

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