"Fehler sind erlaubt": Juristen gegen Politikerhaftung

Hinter Gitter - jailed
Hinter Gitter - jailed(c) BilderBox
  • Drucken

Der Ruf, wonach Politiker für den von ihnen verursachten Schaden haften sollen, wird lauter. Verfassungsjuristen raten jedoch ab.

Die Causa Hypo Alpe Adria stellt die größte Pleite der österreichischen Wirtschaftsgeschichte dar. Der Ruf nach Bestrafung der Verantwortlichen ist daher vergleichsweise laut - und wird etwa vom Team Stronach verstärkt. Die Partei brachte im Zuge der Sondersitzung am Montag einen entsprechenden Antrag ein. Gefordert wird, „dass politische Funktions- und Mandatsträger auf allen Ebenen einer unternehmerähnlichen Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverletzungen unterworfen werden, wobei das Ausmaß der Haftung in Relation zum Kompetenzbereich stehen soll". Verfassungsjuristen raten davon allerdings ab.

>> Sollen Politiker persönlich haften?

Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hielt es am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal" für praktisch nicht realisierbar, die Gerichte einzuschalten, „ohne dass irgendein gerichtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt". Folglich also „nur für Politiker, die eben Entscheidungen treffen, die uns sehr viel kosten", erläuterte Öhlinger. „Das gibt es wohl nirgends." Nur wenn Politikern etwas strafrechtlich Verbotenes zur Last gelegt wird, könnten sie juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Seitens der Bürger bestehe lediglich die Möglichkeit, die Betroffenen beim nächsten Urnengang abzuwählen, meinte der Experte. 

Dass Fehler passieren, sei aber nichts Außergewöhnliches. „Es liegt im Wesen der Politik, dass es hier um Entscheidungen geht, die für die Allgemeinheit relevant sind, und die die Allgemeinheit, wenn sie falsch sind, auch sehr viel kosten", meinte der Verfassungsjurist. Und: „Der Wähler, der die schwarz-blaue Regierung gewählt hat, kann ja auch nicht verantwortlich dafür gemacht werden, dass während der Regierung dieser Koalition solche Fehlentscheidungen getroffen wurden."

Finanzminister müsste sich selbst klagen

Verfassungsrechtler Heinz Mayer erinnerte im Ö1-Interview aber an die Organhaftung, die vorsieht, dass Beamte oder Politiker, die rechtswidrig gehandelt haben, dafür zahlen müssen. Allerdings wurde sie bisher nur für Beamte, nicht aber bei Politikern schlagend. „Das Problem ist, dass ja meistens der die Klage erheben müsste, der selbst dieses Fehlverhalten gesetzt hat", führte Mayer aus. Ein Beispiel: „Wenn der Finanzminister durch schuldhaftes Fehlverhalten dem Bund einen Schaden zufügt, dann müsste er sich selbst klagen. Und das ist natürlich ein Punkt, der alles andere als günstig ist."

Allerdings weist auch der Rechtswissenschaftsprofessor darauf hin, dass jemand in einer Demokratie nur dann bestraft werden könnte, wenn tatsächlich gegen Gesetze verstoßen wurde. Eine Verschärfung der Gesetze fände er aber sinnvoll: „Wenn Sie bei dem Hypo-Skandal an eine zivilrechtliche Haftung allfälliger schuldhaft handelnder Verwaltungsorgane denken: Die können den Schaden ja nie ersetzen. Das kann immer nur eine symbolische Wirkung sein. Aber auch die könnte natürlich schon wertvoll sein."

Neos für Änderung bei Ministeranklage

Die Neos wollen zwar nicht die (zivilrechtliche) Haftung von Politikern an sich verschärfen, aber eine Änderung bei der Ministeranklage: Künftig soll bereits ein Drittel der Abgeordneten Minister beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anklagen können. Momentan ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig, weswegen es nie zu einer Ministeranklage kommt, solange die Koalition zusammen hält. Der VfGH kann nach einer Ministeranklage das Regierungsmitglied des Amtes entheben, wenn dieses schuldhaft das Recht verletzt hat.

>> Bericht des Ö1-„Morgenjournals"

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.