"Marokkanerdiebe": Staatsanwaltschaft bekämpft Freispruch

StA meldete gegen Freispruch von Ex-FPÖ-Kandidat Penz Berufung an
StA meldete gegen Freispruch von Ex-FPÖ-Kandidat Penz Berufung an APA/ROBERT PARIGGER
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Der frühere FPÖ-Kandidat August Penz wurde in der Causa um ein Wahlplakat für die Innsbrucker Gemeinderatswahl 2012 freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch des Innsbrucker Hoteliers August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei der Gemeinderatswahl 2012, Berufung angemeldet. Die Anklagebehörde wolle dadurch eine schriftliche Begründung des Landesgerichts-Urteils erhalten, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe.

"Das Urteil weicht von der vorhergehenden Sichtweise des Oberlandesgerichtes (OLG) ab", zitierte die Zeitung Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr. Denn das OLG habe ausgeführt, dass eigentlich auch der angeklagte 'Marokkaner-Slogan' an sich nicht strafbar sei.

Penz stand wegen Plakaten mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" wegen des Verdachtes der Verhetzung vor Gericht. Die Richterin erklärte in ihrer Begründung für den Freispruch, dass der Hotelier nicht den bedingten Vorsatz gehabt habe, das gesamte marokkanische Volk zu beleidigen. Er habe es daher nicht für möglich gehalten oder sich damit abgefunden, dass durch den auf Plakaten affichierten Slogan die Marokkaner "in ihrer Gesamtheit" herabgesetzt werden könnten, meinte Richterin Heidemarie Paul. Penz habe zudem im Vorfeld "Bedenken" gegen das Aufhängen der Plakate geäußert. Daher sei der "bedingte Vorsatz nicht erfüllt". Der Hotelier sei daher "im Zweifel" freizusprechen gewesen.

Penz war Anfang Februar 2013 im Erstprozess zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt worden. Ende November hob das OLG das Urteil jedoch wegen Nichtigkeit auf und verwies es an die erste Instanz zurück. Das Oberlandesgericht stellte "wesentliche Mängel" in der Begründung des Urteils durch das Erstgericht fest.

(APA)

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