Schuldsprüche für drei Ex-Manager

Auch die Flick-Stiftung wurde zu
einer Strafe verurteilt.

Wien. Drei Jahre teilbedingt für Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher, dreieinhalb Jahre unbedingt für Ex-Hypo-Chef Siegfried Grigg und eine Zusatzstrafe von einem Jahr für den in einer anderen Causa bereits verurteilten Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer. Mit diesen Schuldsprüchen endete der Prozess um einen Vorzugsaktien-Deal aus dem Jahr 2006.

Hintergrund des Prozesses war, dass die Hypo schon vor dem Einstieg der BayernLB Geld brauchte. Daher brachte sie Vorzugsaktien im Volumen von 100 Millionen Euro auf den Markt. Da sich die Papiere schwer verkaufen ließen, wurde den Käufern in geheimen Nebenvereinbarungen garantiert, dass man die Vorzugsaktien wieder zurücknehmen werde. Laut Bankwesengesetz hätte die Hypo aber solche Wertpapiere aufgrund der Geld-zurück-Garantien nicht als Eigenmittel anrechnen dürfen. Denn der Sinn von Eigenmitteln ist es, dass sie der Bank jederzeit frei und unbegrenzt zur Risiko- und Verlustabdeckung zur Verfügung stehen.

Auch die Flick-Stiftung wurde verurteilt. Sie soll 600.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Grigg meldete Berufung an. (höll/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2014)

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