Gehalt und Dienstrecht: Beamte drängen Minister

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Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst wendet sich mit dem Wunsch nach Verhandlungen an Kanzleramtsminister Ostermayer. Ein Bericht der "Presse" ist dafür der Auslöser.

Wien. Ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts in Salzburg könnte die Pläne einer weitreichenden Neuregelung des Dienst- und Gehaltsrechts für öffentlich Bedienstete beschleunigen. Die Beamten-Gewerkschaft mit Vorsitzendem Fritz Neugebauer nimmt diese Causa auf. Ein Spitalsmitarbeiter hatte erfolgreich die aus seiner Sicht ungenügende Anrechnung von Vordienstzeiten angefochten.

Die Gewerkschaft macht nun beim neuen Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) Druck für baldige Verhandlungen über ein neues, einheitliches Dienst- und Besoldungsschema im öffentlichen Dienst. Anlass war nicht zuletzt ein Bericht der „Presse“ vom Samstag, wonach wegen der Anrechnung von Vordienstzeiten etwa auf Gemeinden Mehrkosten in Höhe von unzähligen Millionen Euro zukommen könnten. In einer Sitzung des Präsidiums der Beamtengewerkschaft wurde am Montag festgelegt, dass ein Schreiben an den Kanzleramtsminister gerichtet wird, wie der „Presse“ angekündigt wurde.

Im Kern geht es darum, dass Ostermayer um die umgehende Aufnahme von Verhandlungen über eine umfassende Reform des Dienst- und Gehaltsrechts gebeten wird. Dieses war zuletzt immer wieder mit dem Hinweis, dass ein neues Gehaltsrecht höhere Einstiegsgehälter für neu angestellte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und damit bei der Einführung Mehrkosten von rund 200 Millionen Euro zur Folge hätte, aufgeschoben worden.

Rückenwind für Gewerkschaft

Jetzt wittert die Beamtengewerkschaft eine neue Chance. Dabei ist die Frage der Anrechnung von Dienstzeiten vor dem Einstieg im öffentlichen Dienst allerdings nur der aktuelle Anstoß. „Es wäre ein guter Anlass, relativ schnell zu einem neuen Dienstrecht zu kommen, das dann jedenfalls europarechtskonform ist“, betonte der Vizechef der Beamtengewerkschaft, Peter Korecky, ein Sozialdemokrat, im Gespräch mit der „Presse“. Er hofft, dass mögliche Folgewirkungen des Falles in Salzburg die Umsetzung eines neuen Dienstrechts beschleunigen. Derzeit gibt es auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene rund 200 verschiedene Regelungen.

Die ÖVP-dominierte Beamtengewerkschaft kann auch darauf verweisen, dass die Schaffung eines neuen Dienstrechts für neu in den öffentlichen Dienst eintretende Beschäftigte einer der konkreten Punkte des geltenden rot-schwarzen Regierungspakts ist. Im Büro von Kanzleramtsminister Ostermayer gilt das Koalitionsabkommen als Arbeitsauftrag. Allerdings sieht man durch das Salzburger Urteil keinen erhöhten Handlungsbedarf für den Bundesdienst. Anders als bei den Mitarbeitern der Salzburger Landeskliniken, die Vordienstzeiten von Österreichern stärker angerechnet haben als jene von Bürgern aus anderen EU-Staaten und damit gegen die EU-Freizügigkeit verstoßen haben.

Kanzleramtsressort beruhigt

Im Kanzleramtsministerium wird hingegen versichert, dass es beim Bund eine solche unterschiedliche Regelung zwischen Österreichern und anderen EU-Bürgern bei den Vordienstzeiten nicht gebe. Allerdings werden frühere Dienstzeiten in der Privatwirtschaft für Österreicher und sonstige EU-Bürger nicht im vollen Ausmaß angerechnet.

Für Korecky ist damit noch nicht alles geklärt. Es liege der Verdacht nahe, dass dies nicht nur eine Salzburger Angelegenheit sei. Wenn der Bedienstete die geltende Regelung der Vordienstzeiten anficht, gewährt ihm die Gewerkschaft Unterstützung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2014)

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