Pensionskonto: Jeder Zweite meldete sich nicht

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PK 'PENSIONSKONTO': HUNDSTORFER(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Wer fehlende Daten für das Pensionskonto noch nicht angegeben hat, wird im April von der Pensionsanstalt per eingeschriebenen Brief dazu animiert. Wer sich nicht rechtzeitig zurückmeldet, muss finanzielle Nachteile fürchten.

Wien. „Es ist die größte Verwaltungsreform, seit es das Land gibt.“ Sozialminister Rudolf Hundstorfer sieht keine Veranlassung zur Bescheidenheit, wenn er über das neue Pensionskonto spricht. Damit dieses Instrument, das eine Vorausberechnung der Pension für jeden Bürger bieten soll, Wirklichkeit wird, müssen die Versicherten aber mitspielen. Längst nicht alle haben die für die Berechnung geforderten Angaben gemacht, wie aus einer Pressekonferenz des Ministers und der Sozialversicherungen am Mittwoch hervorging.

Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – sie ist für Arbeiter und Angestellte zuständig – beträgt die Rücklaufquote bisher etwa 50 Prozent, wie PVA-Obmann Manfred Felix erklärte. Angeschrieben wurden im Vorjahr 1,7 Millionen Versicherte, die Lücken im Versicherungsverlauf aufweisen. Dazu kamen noch jeweils rund 300.000 Schreiben, um Kindererziehungszeiten festzustellen oder um „besondere Klärungsfälle“ (zum Beispiel im Ausland wohnende Bürger oder derzeit Arbeitslose) abzuarbeiten. Zu Beginn des heurigen Jahres gab es noch einmal Erinnerungsschreiben an jene 900.000 Leute, die sich noch nicht gemeldet haben. Wer sich nun immer noch nicht rührt, erhält im April ein Urgenzschreiben, dessen Empfang mit Unterschrift bestätigt werden muss.

Spätestens bis Ende 2016 sollten sich die angeschriebenen Personen melden. Wer später Versicherungszeiten nachreicht, erhält auf seinem Konto keine Erstgutschrift mehr, sondern nur eine Ergänzungsgutschrift. Der Bürger verliert dadurch den sogenannten Schutz der Vergleichsberechnung, bei der die jeweils günstigere Variante des alten bzw. des neuen Berechnungssystems zählt. Das kann sich negativ auf die spätere Pensionshöhe auswirken.

Bei der bäuerlichen Sozialversicherung haben bereits 60 Prozent das Schreiben beantwortet, bei der Eisenbahn- und Bergbau-Sozialversicherung hingegen nur 39 Prozent. Bei letzterer Kasse gibt es aber vergleichsweise wenig Betroffene, die Versicherungslücken aufweisen. Bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) beginnt man erst im Juni damit, die Betroffenen anzuschreiben.

Bringt Neuerung späteres Pensionsalter?

Der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Allein für Papier, Druck und Versand gebe man 39 Millionen Euro aus, sagte PVA-Chef Manfred Felix. Zahlen, die die Verantwortlichen aber nicht zu schrecken vermögen. Denn das Wissen um die Pensionshöhe, so die Hoffnung, könnte Bürger dazu animieren, etwas länger im Beruf zu bleiben. Wenn die Leute nur um zwei Wochen später in den Ruhestand gingen, würde dies 50 Millionen Euro sparen, erklärte Hundstorfer. SVA-Obmann Peter McDonald berichtete, dass der Unterschied in der Pensionshöhe, wenn man statt mit 62 mit 67 in den Ruhestand tritt, bis zu 44 Prozent ausmachen kann. Betont wurde zudem, dass Betroffene durch das Wissen um ihre Pensionshöhe besser einschätzen können sollen, ob zusätzliche private Pensionsvorsorge nötig ist.

Die Berechnung der künftigen Pension wird bei der PVA erst ab Mitte 2015 möglich sein. Bereits zuvor soll den Versicherten aber gesagt werden, wie viele Beiträge sich bisher bei ihnen angesammelt haben. Bei der SVA hingegen werden Selbstständige bereits im kommenden Herbst ihre künftige Pension ausrechnen können. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2014)

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