Der steinige Weg zum Strasser-Urteil

(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
  • Drucken

Ergibt der zweite Durchgang des Verfahrens gegen Ernst Strasser einen Konnex zwischen Geldforderung und Amtsgeschäften? Das Schlusswort dürften die Höchstrichter haben.

Wien. Der Donnerstag galt zwar als der große Tag des Urteils – allerdings durfte man noch kein endgültiges Aus des Verfahrens erwarten. Vielmehr musste man damit rechnen, dass der Angeklagte, Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser (57), erneut den Obersten Gerichtshof einschaltet. Oder dass Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna dies tun würde. Oder dass gleich beide Seiten die zweite Instanz bemühen würden.

Noch ein letztes Mal musste das frühere Mitglied der österreichischen Bundesregierung (inzwischen ist Strasser Unternehmensberater) am Donnerstag vor dem Schöffensenat serienweise unangenehme Fragen über sich ergehen lassen. Versprach Strasser als EU-Parlamentarier im Jahr 2010 den beiden als Lobbyisten getarnten englischen Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell die Vornahme von Amtsgeschäften?

Stellte er die Beeinflussung von EU-Richtlinien (Elektroschrott-Richtlinie, Anlegerschutz-Richtlinie) gegen Geld in Aussicht? Galt also das Motto: Cash for law? Immerhin: Strasser hatte sich als Lobbyist zu erkennen gegeben und ein Jahreshonorar von 100.000 Euro ins Spiel gebracht. Mag sein, so Strasser, trotzdem sei er nur für „allgemeine Beratung“ zur Verfügung gestanden. Und nein, er habe sich nicht bestechen lassen wollen.

Agenten oder „Verkehrte“

Fragen der – eher defensiv agierenden – Staatsanwältin begegnete er Donnerstagnachmittag in zurückweisender Art (Strasser: „Sie fragen mich etwas spitz“). Ihm seien die beiden vermeintlichen Lobbyisten seltsam vorgekommen. Er habe gar an Geheimagenten gedacht. Jedenfalls habe er befürchtet, dass es sich um – wie Strasser sich ausdrückte – „Verkehrte“ handeln könnte. Die so bezeichneten Journalisten sollten am Donnerstag erneut per Video-Liveschaltung als Zeugen befragt werden. Allerdings verhinderten schwere technische Probleme eine vollständige Befragung. Ein Umstand, der nicht unbedingt für das Organisationstalent des Straflandesgerichts Wien sprach.

Jedenfalls stand das neue Urteil für Strasser vorerst noch aus. Im ersten Prozess hatte er wegen Bestechlichkeit vier Jahre Gefängnis erhalten. Der Oberste Gerichtshof hatte dann aber einen Rechtsfehler entdeckt. Daher musste nun erneut verhandelt werden.

Wie geht es nun weiter? Zuletzt durfte man eben davon ausgehen, dass der OGH ein zweites Mal tagen wird. Eine Urteilskonstellation, in der weder Strasser noch seine Anklägerin Einwände gegen den Richterspruch haben, schien zuletzt äußerst unwahrscheinlich.

Wie war es im ersten Prozess? Anlässlich der eingebrachten Rechtsmittel hatte OGH-Präsident Eckart Ratz höchstpersönlich (er führt den für Korruptionssachen zuständigen Senat17) bemängelt, dass der Richter zwar ein Urteil wegen Bestechlichkeit fällte, dabei aber keine klare Verbindung zwischen Strassers Honorarforderung und einer ganz bestimmten Gegenleistung herstellte.

Für die dann folgende Prozesswiederholung war freilich nicht zu befürchten, dass dem neuen Senat (Vorsitz: Helene Gnida) derselbe Fehler in der Urteilsbegründung unterlaufen könnte. Gnida pflegte den ihr eigenen geradlinigen, knappen, emotionslosen Stil. Doch nicht nur Gericht und Anklage – auch Strasser war durch die Kritik des OGH gewarnt.

Er wusste, worauf es den Höchstrichtern ankommt. Und wogegen er sich zu verteidigen hatte. Er wusste um den Unterschied zwischen Amtsträgern, die sich in ihrer Tätigkeit insgesamt beeinflussen lassen und dafür Geld fordern – und jenen Amtsträgern, die ganz gezielt für die Entstehung eines bestimmten Gesetzes die Hand aufhalten. Nur Letzteres lag der Anklage zugrunde (Ersteres war zur Tatzeit, 2010, in Österreich noch nicht strafbar). Und mit Letzterem will Strasser wohlgemerkt nichts zu tun gehabt haben.

Entscheid erst nächstes Jahr?

Was geschieht, wenn der Fall tatsächlich erneut vor die Höchstrichter wandert? Dann müssen die Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung) geprüft werden. Und der Senat (wieder Senat17) könnte in öffentlicher Sitzung das Urteil bestätigen oder ein neues Urteil oder aber nur eine neue Strafe festsetzen. Dies dauert in der Regel etliche Monate. Ob Ernst Strasser noch in diesem Jahr mit einer endgültigen Entscheidung rechnen kann, ist daher fraglich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Ernst Strasser schüttelt seinem Anwalt Thomas Kralik nach der Urteilsverkündung die Hand. Er war vom Urteil nicht überrascht.
Politik

Erneuter Schuldspruch: Strasser bleibt nur eine Chance

Ex-Minister Strasser wurde wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun bleibt ihm nur noch eine allerletzte Möglichkeit: ein weiterer Gang vor den OGH.
''Kartenhaus zusammengebrochen''

Der Strasser-Prozess

Politik

Grüne fordern schärferes Lobbyistengesetz

Strasser habe sich als Lobbyist bezeichnet, "tatsächlich ist er aber ein käuflicher Politiker", sagt die Grünen-Abgeordnete Moser.
Ernst Strasser wurde auch in der Prozess-Neuauflage wegen Bestechung - nicht rechtskräftig - schuldig gesprochen.
Politik

Ticker-Nachlese: Strasser erneut verurteilt

Ticker Auch in der Prozess-Neuauflage sprach das Gericht Ex-Minister Strasser wegen Bestechlichkeit schuldig. Das Strafmaß wurde jedoch leicht reduziert. DiePresse.com berichtete live aus dem Gericht.
Strasser im Wortlaut

''When the water is to here''


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.