Österreicher bei Steuer im Nachteil gegenüber Türken

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Berlin stellt Renten bis 10.000 Euro für Gastarbeiter aus der Türkei steuerfrei. Für 150.000 Bezieher in Österreich gilt das nicht.

Berlin/Wien. Steuern zahlt keiner gern. So gesehen ist es kein Wunder, dass zigtausenden Personen, die in Österreich leben und nach einer Arbeitstätigkeit in Deutschland aus dem Nachbarland eine Rente beziehen, wenig Freude damit haben, dass für diese Pensionen rückwirkend ab 2005 von Berlin Steuern eingefordert werden („Die Presse" berichtete in der Vergangenheit mehrfach). Die rund 150.000 Betroffenen in Österreich wären wohl noch ungehaltener, wenn sie wüssten, dass früheren türkischen Gastarbeitern in Deutschland Ausnahmen von dieser Rentenbesteuerung, die grundsätzlich für alle Bezieher deutscher Pensionen im Ausland gilt, eingeräumt werden. Daher drängt jetzt der Seniorenrat, das ist der überparteiliche Dachverband der Pensionistenorganisationen darauf, dass Österreichs Bundesregierung mit Deutschland eine ähnliche Sonderregelung abschließt.

Abkommen aus dem Jahr 2011

Basis für die deutsch-türkische Speziallösung ist ein Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Staaten aus dem Jahr 2011. Im Artikel 18 über die „Ruhegehälter" ist der Passus über die Ausnahme bei der Besteuerung von Renten aus Deutschland verankert. Demnach sind „Zahlungen von bis zu 10.000 Euro jährlich (einschließlich des Rentenfreibetrags)" von der Steuer befreit, heißt es in dem entsprechenden Dokument.

Außerdem gibt es eine Begrenzung: Bei höheren Rentenzahlungen darf die Steuer laut dem deutsch-türkischen Abkommen für über die 10.000 Euro hinausgehende Renten zehn Prozent des Bruttobetrags nicht übersteigen. Die Regelung gilt rückwirkend seit Jänner 2011.

Das ist auch jenes Jahr, in dem in Österreich die Diskussion über Steuern auf deutsche Renten erstmals in Schwung kam, nachdem die Aufforderungen zur Steuernachzahlung rückwirkend bis 2005 verschickt worden waren. Seither sind die Seniorenorganisationen, aber auch das Finanzministerium in Wien zunehmend mit Anfragen und Beschwerden wegen dieser Steuerbestimmung konfrontiert.

Erst jetzt wurde ein Protestschreiben, das auch der „Presse" vorliegt, an die österreichische Regierungsspitze gerichtet. Darin wird beklagt, dass von einer älteren Frau in Summe 2100 Euro als Steuernachzahlung von dem für die Steuern auf Auslandspensionen zuständigen Finanzamt Neubrandenburg verlangt wurden.

Große Tragweite

Das deutsch-türkische Abkommen ist von beträchtlicher Tragweite. Schließlich fallen viele Türken, die früher in Deutschland einer Arbeit nachgegangen sind, aufgrund der Steuerfreiheit auf Rentenzahlungen bis 10.000 Euro darunter. Genauere Zahlen waren dazu auf Anfrage der „Presse" in Berlin vorerst nicht zu erhalten.

In Österreich geriet das Thema erst mit dem Näherrücken der Nationalratswahl im September des Vorjahres für die Politik stärker in den Mittelpunkt. Nachdem der damalige Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) zuerst Kontakt mit seinen deutschen Regierungskollegen aufgenommen hatte, wurde auch Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) diesbezüglich bei ihrem deutschen Amtskollegen, Wolfgang Schäuble, aktiv. Konkrete Ergebnisse wurden allerdings nicht bekannt, geschweige denn ein zwischenstaatliches Abkommen in der Art der deutsch-türkischen Vereinbarung. Damit bleiben Österreicher in dieser Hinsicht gegenüber früheren türkischen Gastarbeitern in Deutschland benachteiligt. Das hat gravierende Folgen: Denn bei einem ähnlichen Pakt wie mit der Türkei würde in Österreich der Großteil der Betroffenen von der Steuerzahlung für deutsche Renten befreit.

Warum das Thema rund drei Jahre nach den ersten Zahlungsaufforderungen noch immer für Brisanz sorgt? Betroffene Bezieher deutscher Renten in Österreich haben teilweise erst in der jüngeren Vergangenheit Steuernachforderungen vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten.

Senioren drängen Regierung

Daher erhöhen der SPÖ-Pensionistenverband und der ÖVP-Seniorenbund nun wieder den Druck auf die rot-schwarze Bundesregierung. Der zuständige Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) solle entsprechende Gespräche mit Mitgliedern der deutschen Bundesregierung fortsetzen. Das Ziel ist nun eindeutig: Es müsse auch für Österreich ein Steuerbefreiungsabkommen wie für die Türkei geben.

(Presse Print, 15.03.2014)

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