Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung steigt

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Die Lockerung des Kündigungsschutzes habe nicht den gewünschten Effekt, kritisiert Behinderten-Anwalt Hofer. Er fordert strengere Regeln für Betriebe.

„Die Zahlen der arbeitslosen Menschen mit Behinderung steigen", sagt der amtierende Behindertenanwalt Hansjörg Hofer am Montag im Ö1-„Morgenjournal". Im Vergleich zum Vorjahr sei der Wert um bis zu 20 Prozent angestiegen. „Das zeigt, dass der Effekt nicht sehr groß war bisher", meint Hofer und spielt auf die Lockerung des besonderen Kündigungsschutzes für Betriebe vor drei Jahren an.

Seit 2011 ist der Kündigungsschutz von Behinderten neu geregelt. Den besonderen Schutz gibt es seither nicht mehr nach sechs Monaten, sondern ab dem fünften Arbeitsjahr. Wird eine Behinderung erst nach erfolgter Anstellung festgestellt, gilt der besondere Kündigungsschutz weiterhin bereits nach der Sechsmonatsfrist. Geschützt sind stets Mitarbeiter, die einen Behinderungsgrad von zumindest 50 Prozent aufweisen.

Kündigungsschutz als Hemmnis?

Erste Ergebnisse würden nun zeigen, dass die Gesetzesänderung „nicht die gewünschten Effekte" bewirkt hätten. „Das Argument, der Kündigungsschutz sei das große Hemmnis gewesen, ist offenbar nicht richtig", meint Hofer. Das Gesetz sollte daher neuerlich geändert werden. Konkret will er den gelockerten Kündigungsschutz aufgrund von Erfolglosigkeit wieder wegnehmen. „Wenn die Lockerung nichts gebracht hat, kann man darüber nachdenken, ob es nicht eine Maßnahme ist, die ins Leere geht", argumentiert er.

Zudem sollten die Vorgaben für Betriebe verschärft werden, meint der Behindertenanwalt. Momentan sollte ein Unternehmen ab 25 Mitarbeitern je einen Behinderten einstellen, diese Zahl könnte gesenkt werden. Hofer könnte sich vorstellen, die Zahl auf 16 zu senken.

Größere Betriebe, die keine Behinderten einstellen, können sich derzeit durch eine Ausgleichstaxe freikaufen. Diese liegt aktuell bei rund 350 Euro. Hofer liebäugelt damit, diese zu verdoppeln.

>> Bericht des Ö1-„Morgenjournals"

(Red.)

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