Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Ex-Minister Strasser droht daher in zweiter Instanz keine höhere Strafe als die verhängten 3,5 Jahre.
Die Zentrale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird das Urteil gegen den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser nicht bekämpfen. "Wir haben einen ausdrücklichen Rechtsmittelverzicht abgegeben, weil wir die Strafe für angemessen halten", erklärte Behörden-Sprecher Ernst Mayer am Montag.
Strasser war vergangene Woche nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Außerdem legte das Gericht fest, dass die Fußfessel für Strasser für die Hälfte der verhängten Strafe ausgeschlossen ist. Damit könnte er - sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen - den elektronisch überwachten Hausarrest erst nach Verbüßen von 21 Monaten beantragen.
Strassers Anwalt Thomas Kralik meldete sofort nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Mit dem Rechtsmittelverzicht der Anklagebehörde steht nun fest, dass der Ex-Innenminister in zweiter Instanz keine höhere als die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe bekommen kann. Justizinsider gehen davon aus, dass der zuständige Oberste Gerichtshof nach Vorliegen des schriftlichen Urteils rasch einen Gerichtstag anberaumen wird. Es wird mit einem Termin im kommenden Herbst gerechnet.
(APA)