Sozialminister Hundstorfer rechnet mit Klagen gegen Limit bei Sonderpensionen. Auch Beamte im Bundesdienst sind betroffen. Nationalbank bekämpft bereits bisherige Abzüge.
Wien. Besonders hohen Sonderpensionen im staatsnahen Bereich mit bis zu 31.000 Euro monatlich wird von der Regierung der Garaus gemacht. Die rot-schwarze Koalition wappnet sich jedoch bei dieser Begrenzung der Ruhebezüge mit einer von FPÖ, Grünen und Neos mitgetragenen Verfassungslösung, um solche Eingriffe in einzelvertragliche Regelungen abzusichern. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), der am Dienstag mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) das Pressefoyer nach dem Ministerrat bestreiten durfte, rechnet dennoch mit etlichen Klagen gegen die ab Anfang 2015 vorgesehene Beschränkung der Pensionen.
Von der Begrenzung mit höchstens 17.800 Euro brutto im Monat sind rund 9600 Bezieher hoher Pensionen in 27 Institutionen und Sektoren betroffen (Details siehe Grafik). Die Neuregelung gilt für Altpolitiker ebenso wie für ORF-Pensionisten sowie für Bedienstete der Sozialversicherungen und der Kammern. Die daraus erwarteten Einnahmen werden mit rund zehn Millionen Euro beziffert.
Berufung gegen Kürzung
Widerstand gibt es weiter besonders in der Österreichischen Nationalbank, die zugleich mit monatlichen Pensionen bis zu 31.000 Euro brutto Auslöser für die Debatte und die nun geplante Beschränkung war. In der Notenbank findet sich der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates, Robert Kocmich, nicht einmal mit der schon 2012 von der Koalition beschlossenen Kürzung der Sonderpensionen ab. Dabei war diese im Vergleich zur jetzt eingeleiteten Beschränkung noch moderater. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht sind die Notenbank-Pensionisten in erster Instanz abgeblitzt. Am Dienstag hat der Betriebsrat nun dagegen berufen. Kocmich verwies außerdem darauf, hausintern seien gerade ebenfalls Reformvorhaben mit höheren Pensionsbeiträgen am Laufen.
Zugleich werden die Länder ermächtigt, in landesnahen Institutionen dieselbe Begrenzung vorzunehmen. Die Regierung zeigt sich naturgemäß hoffnungsfroh, dass die Länder der „massiven“ Forderung des Bundes Folge leisten werden, rechtlich hat der Bund dafür keine Werkzeug zur Hand. Allerdings haben manche Länder etwa Änderungen bei Beamtenpensionen in der Vergangenheit verzögert und erst Jahre später umgesetzt.
Spitzenbeamte im Ruhestand mit hohen Pensionen sind ab 2015 erneut von der Begrenzung betroffen, der schon bisher von ihnen bezahlte Sicherungsbeitrag wird eingerechnet. Der von der Beamtengewerkschaft und den Seniorenvertretern von SPÖ und ÖVP seit Langem bekämpfte Sicherungsbeitrag von bis zu 3,3Prozent der Bruttopension bleibt auch für niedrige Beamtenpensionen aufrecht.
ÖBB-Chef: Beitrag gilt schon
Auch ÖBB-Generaldirektor Christian Kern meldet sich gegenüber der „Presse“ angesichts der Pensionsdebatte und der Kritik des Rechnunghofes zu Wort. Er betont, dass Eisenbahner im Ruhestand nach dem „alten“ Pensionsrecht bereits monatlich einen Extra-Pensionsbeitrag zahlen müssen. In Summe seien das jährlich knapp 90 Millionen Euro. Dazu kämen weitere 6,3 Millionen Euro, weil dieser Pensionssicherungsbeitrag für Witwen und Waisen von Eisenbahnern ebenfalls fällig wird. Von den ÖBB-Beamten im Aktivstand seien es 38 Millionen Euro. Bei seit 1995 eingestellten Eisenbahnern gelte das ASVG. (ett)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2014)