Für die Gesetzesvorlage, wonach sich die Grenzen der Gerichts- und der politischen Bezirke nicht schneiden dürfen, gibt es keine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Bestimmung, wonach sich die Grenzen der Gerichts- und der politischen Bezirke nicht schneiden dürfen, wird nun doch nicht aufgehoben. Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde am Mittwoch im Nationalrat wieder von der Tagesordnung genommen, nachdem die Koalition keinen Partner für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden hatte.
Die Abschaffung dieser Regelung aus dem Jahr 1920 hätte insofern Bedeutung gehabt, als sie die Zusammenlegung von Bezirksgerichtsstandorten erleichtert hätte. Derzeit läuft nämlich ein Verfahren vor dem VfGH, wo betroffene Standorte ihre Auflösung mit Verweis auf das beinahe 100 Jahre alte Gesetz bekämpfen.
Die Grünen hatten bereits im Ausschuss klar gemacht, dass sie nicht als Mehrheitsbeschaffer zur Verfügung stehen werden. Die FPÖ hatte dort dagegen Zustimmung signalisiert, jedoch das endgültige Abstimmungsverhalten von der Mehrheitsbildung im Klub abhängig gemacht. In der Fraktion gab es nun offenbar einen Meinungsumschwung.
Seitens der Grünen machte Justizsprecher Albert Steinhauser klar, dass man nicht gegen die Änderung an sich sei, sondern mit dem Nein dagegen protestiere, dass die Koalition ihr Versprechen, U-Ausschüsse zum Minderheitenrecht zu machen, noch immer nicht eingehalten habe: "Wir lassen uns nicht jahrelang hinhalten, um dann der Regierung zu schnellen Mehrheiten zu verhelfen."
(APA)