Prozess: Grasser klagt seinen Ex-Steuerberater

SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTE
SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTEAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Ex-Finanzminister wird der Steuerhinterziehung verdächtigt. Er will hingegen falsch beraten worden sein. Im Juli sollen seine Frau Fiona und Banker Julius Meinl aussagen.

Der Zivilprozess, den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seine früheren Steuerberater anstrebt, hat am Donnerstag am Wiener Handelsgericht begonnen. Richter Manuel Friedrichkeit war bemüht, die Streitparteien zu einem Vergleich zu bewegen, doch der Plan ging nicht auf. Lediglich auf die Höhe des Strafausmaßes einigte man sich. Das Verfahren wurde unterbrochen und geht erst am 14. Juli mit der Befragung des Klägers weiter.

Gegen Grasser wird von der Justiz wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ermittelt. Er soll Meinl-Honorare in Höhe von neun Millionen Euro über sein internationales Firmen- und Stiftungsnetzwerk nicht versteuert haben. Grasser hat seinen früheren Steuerberater Peter Haunold und das Beratungsunternehmen Deloitte auf Schadenersatz geklagt. Sie hätten ihm die Konstruktion vorgeschlagen und ihn daher falsch beraten, deswegen müssten die Beklagten ihm die entstandenen und mögliche künftige Kosten ersetzen, so der Vorwurf.

Deloitte und Haunold weisen die Vorwürfe zurück. Grasser sei von dem vorgeschlagenen Konzept abgewichen, bringen sie vor. So habe Grassers Ehefrau Fiona die Stiftung in Liechtenstein gegründet, nicht Grasser selbst. Sollte der Ex-Minister schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Geldstrafe von 15 Millionen Euro und eine Nachzahlung von rund fünf Millionen Euro an die Finanz. Wegen des Vorwurfs des Abgabenbetrugs könnte ihm auch eine Haftstrafe drohen.

"Fiona. Wozu brauchen Sie die?

Da die Causa "sehr komplex" ist, wie Richter Friedrichkeit gleich zu Prozessbeginn betonte, müssten zahlreiche Zeugen geladen werden. Auf der Liste stehen unter anderem der Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona. Grassers Anwalt, Dieter Böhmdorfer, fragte nach, "wozu brauchen Sie sie"? "Sie habens beantragt", konterte der Richter - was zu Heiterkeit im bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal führte.

Auch Beschäftigte der Meinl Bank, die Stiftungsräte von Grassers Stiftungen "Waterland" und "Silverland" in Liechtenstein und weitere Zeugen sollen befragt werden. Mindestens ein Gutachter soll zum Einsatz kommen: In der Frage, ob das Beratungshonorar überhöht war, müsse er einen Gutachter zuziehen, so der Richter.

Streitwert beträgt 2,4 Millionen Euro

Der Streitwert wurde vom Richter auf 2,4 Millionen Euro festgelegt. Grassers Anwalt Böhmdorfer wollte einen niedrigeren Streitwert, um für seinen Mandanten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zu sparen. Beim von Böhmdorfer angeführten "überhöhten Beratungshonorar" der Beklagten konnte der Richter die Summe von 283.000 Euro nicht nachvollziehen. Nun wird der Anwalt eine genauere Aufstellung vorlegen.

Grasser war für Donnerstag nicht vor Gericht geladen, aber dennoch gekommen. Nach der rund zweistündigen Verhandlung meinte er, "sprachlos" über die Fehlberatung durch Deloitte zu sein. Er habe immer deren Vorschläge befolgt und habe seine Stiftungskonstruktion gemeinsam mit Steuerberater Haunold gegenüber der Finanz offengelegt. "Ich habe keine einzige Änderung vorgenommen", betonte er.

Der Anwalt von Haunold, Orlin Radinsky, wies die Vorwürfe zurück. Auch der Anwalt von Deloitte, Christoph Herbst, bestritt Grassers Angaben. Dessen "fast schon verzweifelt anmutende" Aussagen, er habe keine einzige Änderung an dem vorgeschlagenen Konzept vorgenommen, seien "definitiv nicht richtig".

(APA/Red.)

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