Grunderwerb in der Familie: Steuer strittig

Der Verfassungsdienst hat Bedenken wegen der Lösung.

Wien. Müssen bei Schenkungen, Vererbungen und Verkäufen im Familienkreis künftig höhere Steuern gezahlt werden oder bleibt es bei der vom Finanzministerium vorgesehenen aufkommensneutralen Regelung ab Juni 2014? Der Konflikt darüber verschärft sich nach dem Ende der Begutachtungsfrist am Freitag. Der Verfassungsdienst des Kanzleramts äußert Bedenken und tritt für eine neue Prüfung ein. Fachleute wie der Steuerexperte Werner Doralt und der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger warnten im ORF-Radio vor der im Regierungsentwurf geplanten Regelung der Grunderwerbssteuer. Denn die setzt wieder bei dem – seit Jahrzehnten nicht mehr erhöhten – Einheitswert der Immobilie an. Damit bestehe das Risiko einer neuen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof.

Ein Höchstgerichtsurteil hat bereits die jetzige Korrektur notwendig gemacht. Im Finanzministerium wird die vorgesehene Lösung verteidigt. Die Arbeiterkammer kündigt nun eine weitere Anfechtung an. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.04.2014)

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