U-Ausschuss: SPÖ legt Reformpapier vor

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U-Ausschuss: SPÖ legt Reformpapier vorAPA/GEORG HOCHMUTH
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Nach dem Modell der SPÖ könnte ein U-Ausschuss von 25 Prozent der Abgeordneten beantragt werden. Klubchef Schieder hält eine Reform bis zum Sommer für möglich.

Die SPÖ hat am Freitag 12-Punkte-Papier zur Reform von U-Ausschüssen vorgelegt. Es enthält die Möglichkeit für ein Viertel der Abgeordneten, solch ein Gremium einsetzen zu lassen, eine Einschränkung der Immunität der Ausschussmitglieder sowie die Einrichtung eines Weisenrats für Streitfälle. In der Causa Angeklagte könnten nicht in den maximal ein Jahre dauernden Ausschuss geladen werden.

Laut Klubchef Andreas Schieder gibt es zwischen seiner Partei und der ÖVP Unterschiede nur noch in Details, an denen eine Reform nicht scheitern werde. So plädieren die Sozialdemokraten etwa dafür, dass die Ausschüsse künftig von der Nationalratspräsidentin, assistiert von den beiden anderen Präsidenten geleitet werden sollen, während die ÖVP lieber einen Richter als Vorsitzenden hätte.

Bis zur Reform werde es aber noch einige Zeit dauern, sagte Schieder. Das Geschäftsordnungskomitee soll jedenfalls alle fünf Wochen tagen, spätestens im Sommer soll das Konzept stehen. Auf den Einwand von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, wonach die Reform der U-Ausschüsse angesichts vorliegender Modelle sofort umsetzbar wäre, replizierte Schieder: "So schnell wie der Verfassungsgerichtshof sind wir noch immer."

Der Reformvorschlag der SPÖ

EINSETZUNG

Eingesetzt werden kann gemäß SPÖ-Modell ein U-Ausschuss künftig, wenn ein Viertel der Abgeordneten das verlangt. Mehrere U-Ausschüsse parallel könnte es nur geben, wenn ein weiteres Gremium von der Mehrheit einberufen wird.

THEMA

Untersuchungsgegenstand kann "ausschließlich ein abgeschlossenes Thema in der Vollziehung des Bundes" sein. Das heißt, es sollen keine Angelegenheiten geprüft werden, die noch in Umsetzung sind.

DAUER

Als Maximaldauer sieht die SPÖ ein Jahr an. Spätestens dann soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden.

VORSITZ

Den Vorsitz soll die Präsidentin des Nationalrats übernehmen. Ihre Stellvertreter wären der Zweite und der Dritte Präsident. Die Vorsitzenden würden nicht als Ausschussmitglieder fungieren.

MITGLIEDER

Im U-Ausschuss-Thema befangene Abgeordnete dürften nicht Mitglieder des Gremiums werden, das sich sonst gemäß der Stärke der Fraktionen zusammensetzt.

BEWEISMITTEL

Akten können auf Verlangen von einem Viertel der Ausschuss-Mitglieder angefordert werden. Gleiches gilt für die Ladung von Auskunftspersonen. Künftig wäre es auch möglich, Akten und Auskunftspersonen aus dem Bereich der Landesvollziehung in die Ausschussarbeit einzubeziehen, wenn dies für die Klärung des Untersuchungsgegenstands notwendig ist.

LADUNGEN

Nicht geladen werden könnten Personen, die als Beschuldigte in Strafverfahren in Angelegenheiten des U-Ausschuss gelten. Sollten geladene Auskunftspersonen nicht erscheinen, könnte der U-Ausschuss das Bundesverwaltungsgericht um die Verhängung von Beugestrafen ersuchen. Bei einmaligem Nichterscheinen wäre eine Geldstrafen zwischen 5.000 und 10.000 Euro zu entrichten, bei wiederholter Weigerung könnte die Buße auf bis zu 30.000 Euro steigen.

PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Der Verfahrensanwalt könnte sich künftig jederzeit zu Wort melden, eine Befragung unterbrechen und den Weisrat als Unterstützung anrufen. Die Anhörung von Auskunftspersonen dürfte eine Dauer von drei Stunden nicht überschreiten. Wenn es um den Schutz von Persönlichkeitsrechten geht, könnte das Hearing in vertraulicher Sitzung stattfinden. An sich tritt SPÖ-Klubchef Andreas Schieder aber dafür ein, künftig auch Bild- und Ton-Aufnahmen von Ausschusssitzungen zu erlauben.

WEISENRAT

Drei "objektive und honorige Persönlichkeiten" sollen als Weisenrat fungieren. Das Trio soll aus dem Bereich Justiz kommen, oder es soll sich um "erfahrene, ehemalige Nationalratsabgeordnete" handeln. Der Rat würde in Streitfällen etwa bei der Einsetzung, bei Ladungen oder Aktenanforderungen entscheiden. Bei "zentralen Fragen" soll sich ein Viertel der Ausschussmitglieder nach Entscheid des Weisenrats an den VfGH wenden können.

IMMUNITÄT

Die berufliche Immunität für Ausschuss-Mitglieder soll nicht mehr bei "Übler Nachrede", dem "Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung", bei "Beleidigung" "Kreditschädigung" und "Verleumdung" gelten. Zudem erwägt die SPÖ zur Stärkung der Vertraulichkeit bei den Akten Verwertungsverbote ähnlich wie in Deutschland.

FREQUENZ

Der SPÖ-Vorschlag sieht vier Sitzungen pro Tagungsmonat des Nationalrats vor.

ZEITHORIZONT

Eckpunkte der Reform sollen bei einem Treffen der Klubobleute am 24. April fixiert werden. Bis Juli soll das Endkonzept stehen.

(APA)

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