U-Ausschuss: Das ÖVP-Reformpapier

SPIONAGE-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS: AKTENEINSICHTSRAUM
SPIONAGE-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS: AKTENEINSICHTSRAUM(c) APA (Roland Schlager)
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Die von der Volkspartei vorgelegten 24 Punkte enthalten ein Recht auf Einsetzung eines U-Ausschusses durch ein Viertel der Abgeordneten, den Verfassungsgerichtshof als Streitschlichter und Richter als Vorsitzende.

Am Dienstag hat die ÖVP ihre Vorstellungen für eine Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse vorgelegt. Die 24 Punkte enthalten das Recht auf Einsetzung eines U-Ausschusses durch ein Viertel der Abgeordneten, den Verfassungsgerichtshof als Streitschlichter und Richter als Vorsitzende.

EINSETZUNG

Ein U-Ausschuss kann nach ÖVP-Modell künftig von einem Viertel der Abgeordneten des Nationalrates, also einer Minderheit, beantragt werden.

QUANTITATIVE BESCHRÄNKUNG

Zur selben Zeit darf es nur einen von einer Minderheit verlangten Untersuchungsausschuss geben. Die Mehrheit kann aber weitere Untersuchungsausschüsse einsetzen, das derzeitige entsprechende Recht bleibt also unberührt.

UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND

Die Untersuchung muss sich auf einen "konkreten, bestimmt bezeichneten und abgeschlossenen Akt der Vollziehung des Bundes" beschränken.

ZEITRAHMEN

Nach einem Jahr ist Schluss: U-Ausschüsse sollen nach neun Monaten - mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um drei Monate - abgeschlossen werden.

WAHLKAMPF

In Wahlkampfzeiten soll es keine U-Ausschüsse geben: Konkret sechs Monate vor einer Nationalratswahl sollen keine Ausschüsse mehr stattfinden, damit sie nicht zum "Wahlkampfinstrument" werden.

VORSITZ

"Um eine objektive Verfahrensführung" zu gewährleisten, wünscht sich die ÖVP einen aktiven oder emeritierten Richter als Vorsitzenden, bzw. eine rechtskundige, in der Verfahrensführung erfahrene Person. Am Beginn jeder Gesetzgebungsperiode soll dafür eine Liste mit geeigneten Persönlichkeiten erstellt werden, alle Fraktionen sollen jemanden nennen dürfen.

MITGLIEDER

Die Größe des Untersuchungsausschusses wird nach ÖVP-Vorstellung im Geschäftsordnungsausschuss beschlossen und hat nach d'Hondt zu erfolgen. In der aktuellen Gesetzgebungsperiode käme also die Ausschussgröße von 18 infrage.

ARBEIT DES AUSSCHUSSES

Dem Untersuchungsausschuss sei "der Tribunalcharakter zu nehmen", meint die ÖVP, die schwache Stellung der Auskunftspersonen müsse ausgeglichen werden. Die Strafen etwa für ein Fernbleiben der Zeugen sollen erhöht werden. Nach deutschem Vorbild soll künftig ein Ermittlungsbeauftragter eingesetzt werden können.

REDEZEITEN

Die Gestaltung der Redezeiten im U-Ausschuss soll nach dem Vorbild der Plenarsitzungen erfolgen ("Wiener Stunde").

STRAFVERFAHREN

Die Justiz darf nach Ansicht der ÖVP durch die gleichzeitige Arbeit eines U-Ausschusses nicht bei der Wahrheitsfindung behindert werden. Man erwartet dazu Vorschläge des Justizministers.

KONFLIKTE

Streitigkeiten im Ausschuss sollen durch externe Stellen entschieden werden. Kommt es zwischen einer Minderheit und einer Mehrheit beispielsweise zu Uneinigkeit über bestimmte Zeugenladungen, soll ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) stattfinden.

PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Die Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson sollen verbessert werden durch Stärkung des Verfahrensanwaltes - konkretes wird in dem Papier nicht genannt.

IMMUNITÄT

Die ÖVP will eine Diskussion über die Einschränkung der Immunität der Abgeordneten hinsichtlich bestimmter Delikte (zB. Verleumdung, üble Nachrede) - bezogen auf die Tätigkeit im Untersuchungsausschuss.

ÖFFENTLICHKEIT

Grundsätzlich sollen während der Sitzung Bild- und Tonaufnahmen zulässig sein. Wenn Umstände "aus dem persönlichen Lebensbereich der Auskunftsperson oder von Dritten" erörtert werden, soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

VERTRAULICHKEIT

"Die Vertraulichkeit der Akten eines Untersuchungsausschusses muss gewahrt sein", heißt es in dem Papier.

VERWERTUNGSVERBOT

Es soll ein Verwertungsverbot mit Sanktionen hinsichtlich Akten, die in nicht-öffentlicher Sitzung verlesen wurden, geschaffen werden.

DATENSCHUTZ

Es müsse geklärt werden, wie Datenschutz, Bank-, Steuer- und andere Geheimnisbereiche gehandhabt und das Privat- und Familienleben im Ausschuss geschützt werden. Damit könne man Streitigkeiten etwa hinsichtlich Aktenschwärzungen vermeiden.

SACHVERSTÄNDIGE

Festlegen will die ÖVP auch klare Regeln über die Einholung von Rechts- und anderen Fachgutachten sowie die Beiziehung von Sachverständigen.

ORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Zutritt und das Verlassen des Ausschusslokales dürfe für Auskunftspersonen kein "Spießrutenlauf" mehr sein.

PRESSEKONFERENZEN

Die ÖVP wünscht sich gemeinsame Pressekonferenzen der Fraktionsführer nach Sitzungsende, "um den Medien die Möglichkeit zu geben, die Sichtweisen aller Fraktionen dargelegt zu bekommen".

ARBEITSPLÄTZE FÜR MEDIEN

Für Medienvertreter soll ein eigener Raum mit ordentlichen Arbeitsplätzen eingerichtet werden, in welchen eine Bild- und Tonübertragung des Ausschussgeschehens erfolgt.

PROTOKOLLE

Ausschussprotokolle werden durch das Präsidium des Nationalrates veröffentlicht, ihnen können vor Veröffentlichung Einwendungen beigefügt werden.

SCHLUSSBERICHT

Der Schlussbericht über die Tätigkeit und die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses an das Plenum des Nationalrates soll nicht wie bisher von den Politikern, sondern vom vorsitzenden Richter erstellt werden. Die Fraktionen könnten ihre eigenen Erkenntnisse beifügen.

REGELVERLETZUNGEN

Als mögliche Sanktionen des Vorsitzenden gegen Regelverstöße durch Mandatare schlägt die ÖVP den Entzug des Wortes, einen Ausschluss aus der Sitzung und Ordnungsgeld vor.

(APA)

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