Parlament: Die Hürden auf dem Weg zum neuen U-Ausschuss

Reinhold Lopatka
Reinhold Lopatka(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Zahlreiche Hindernisse gibt es für eine Reform der Untersuchungsausschüsse zu überwinden. Trotzdem wollen die Parteien im Sommer fertig sein.

Wien. Bis zum Sommer soll eine Reform der Untersuchungsausschüsse stehen. Noch herrscht Optimismus vor, dass dieses Ziel gelingen kann – obwohl schon jahrelang ergebnislos über eine Verfahrensreform verhandelt wurde. „Wir können zu einer Lösung kommen“, sagte der grüne Vizeparteichef Werner Kogler am Dienstag. Dabei liegen die Positionen der einzelnen Parteien noch weit auseinander, und zwar nicht nur zwischen Regierungsparteien und Opposition – auch innerhalb der Koalition gibt es einige unvereinbare Standpunkte.

Nach SPÖ-Klubchef Andreas Schieder legte am Dienstag Reinhold Lopatka die Vorschläge der Volkspartei vor. Bei der Opposition gibt es auch Befürchtungen, die derzeitigen Verhandlungen könnten nur Verzögerungstaktik sein, um das Thema Hypo-U-Ausschuss von der Tagesordnung zu bringen. In dem Fall werde man neuerlich an die Öffentlichkeit gehen und Druck aufbauen, sagte Kogler. Die wichtigsten Streitpunkte im Detail.

1Soll ein Untersuchungsausschuss zum

Minderheitsrecht werden?

Grundsätzlich herrscht Einigkeit, dass für die Einberufung der Ausschüsse keine Mehrheitsentscheidung im Nationalrat mehr notwendig sein soll. SPÖ, ÖVP und Grüne plädieren dafür, dass ein Viertel der Abgeordneten parlamentarische Untersuchungen beantragen dürfen. Die FPÖ will dieses Recht schon für 20 Abgeordnete aus demselben Klub. Umstritten sind dagegen einschränkende Vorgaben, die von den Koalitionsparteien kommen: SPÖ und ÖVP wollen, dass immer nur ein von der Minderheit eingesetzter U-Ausschuss gleichzeitig tagt, der sich nur mit einem Thema beschäftigt. Die Mehrheit soll einen weiteren U-Ausschuss beschließen dürfen.

2Wer soll künftig

den Vorsitz führen?

Die ÖVP wünscht sich einen aktiven oder emeritierten Richter als Vorsitzenden, um eine objektive Verhandlungsführung zu garantieren. Alle anderen Parteien pochen dagegen auf einen Parlamentarier. Die SPÖ schlägt vor, dass die Nationalratspräsidenten den Vorsitz führen sollen. Einen Kompromiss können sich die Grünen vorstellen: So könnten Richter und Abgeordneter gemeinsam den Vorsitz übernehmen. Wichtig sei, dass ein Abgeordneter eine zentrale Rolle bei der Planung habe.

3Wer entscheidet, wenn Mehrheit und

Minderheit unterschiedlicher Meinung sind?

Bisher ist es einfach: Die Mehrheit entscheidet und kann beispielsweise Zeugen ablehnen oder den U-Ausschuss gänzlich abdrehen. Wenn die Minderheit wesentliche Rechte bekommt, muss es ein Instrumentarium geben, wie bei Streitfällen entschieden wird. Und da gehen die Meinungen weit auseinander. Die SPÖ will einen Weisenrat im Parlament, gebildet aus drei honorigen Personen. Bei wichtigen Fragen soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Die ÖVP will alle Streitfragen in einem Eilverfahren vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden lassen. Die FPÖ will den VfGH nur einschalten, wenn es zu einem Konflikt zwischen Parlament und anderen Institutionen (etwa bei der Anlieferung von Akten) kommt. Sie wollen – wie auch die Neos – Konflikte vorerst im Parlament klären.

4Wie lange dauern künftige

Untersuchungsausschüsse?

Da verläuft die Front zwischen Koalition und Opposition: SPÖ und ÖVP plädieren für eine Befristung auf ein Jahr, alle Oppositionsparteien sind strikt dagegen. Während die Regierungsparteien das Verfahren straffen wollen, befürchtet die Opposition, dass der Ausschuss dann so lange blockiert werden könnte, bis die Zeit abgelaufen ist. Außerdem würden kurz vor dem Ende viele Zeugen einfach nicht mehr erscheinen.

5Wie sollen die Rechte der

Auskunftspersonen geschützt werden?

Weitgehend Einigkeit herrscht, dass Zeugen besser geschützt und der Verfahrensanwalt aufgewertet wird. Die SPÖ will Befragungen auf drei Stunden begrenzen. Die ÖVP sagt, der Zugang zum Ausschusslokal dürfe für Zeugen „kein Spießrutenlauf“ werden. Außerdem will die Volkspartei die Abgeordnetenimmunität einschränken, wenn es um Verleumdung und üble Nachrede geht. Für die FPÖ ist dies „indiskutabel“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2014)

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