Salzburger Finanzskandal: Entlassung gerechtfertigt

Die entlassene Referatsleiterin Monika R.
Die entlassene Referatsleiterin Monika R.APA/BARBARA GINDL
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Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entlassung der Salzburger Finanzbeamtin Monika Rathgeber. Sie habe das Vier-Augen-Prinzip umgangen.

Die Entlassung der im Zentrum des Salzburger Finanzskandals stehenden Monika Rathgeber ist gerechtfertigt. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Die Leiterin des Finanzreferats habe das für risikoreiche Vertragsabschlüsse vorgesehenen Vier-Augen-Prinzip umgangen und eigenmächtig Protokolle verändert, um Prüfern des Rechnungshofs Informationen vorzuenthalten. Die Entlassung sei deswegen gerechtfertigt, erklärte der OGH (8 ObA 57/13k).

Ein Thema war im Verfahren auch die Frage, ob die Entlassung rechtzeitig war. Denn der unmittelbare Vorgesetzte hatte das Fehlverhalten von  Rathgeber gedeckt und die für Personalentscheidungen zuständigen Personen nicht davon informiert. Die Entlassung sei trotzdem zeitgerecht erfolgt, meinen die Höchstrichter. Sie erfolgte zwei Tage, nachdem die Personalverantwortlichen vom Fehlverhalten der Frau erfuhren.

Bereits die ersten beiden Instanzen hatten gegen die Vertragsbedienstete, die gegen ihre Entlassung geklagt hatte, entschieden. Der Salzburger Finanzskandal hatte im Vorjahr zu Neuwahlen in Salzburg geführt, Gabi Burgstaller (SPÖ) verlor dabei den Landeshauptmannsessel an Wilfried Haslauer (ÖVP).

(aich )

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