Budgetpremiere: Spindelegger bittet Minister extra zur Kontrolle

Finanzminister Michael Spindelegger
Finanzminister Michael Spindelegger APA/GEORG HOCHMUTH
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Im Ministerrat wurden mit der SPÖ bereits die Weichen gestellt: Erstmals müssen im Juni alle Ressortchefs beim Finanzminister die Einhaltung des Budgetvollzugs und des Sparkurses überprüfen lassen.

Wien. Es wird nicht nur die erste Budgetrede von Michael Spindelegger als Finanzminister geben. Nach seiner Vorlage der Budgets für die Jahre 2014 und 2015 am kommenden Dienstag, 29. April, im Nationalrat wird es zur Einhaltung eines sparsamen Budgetvollzugs noch vor dem Sommer dieses Jahres eine weitere finanzpolitische Premiere geben. Der Finanzminister lädt schon im Juni alle Regierungsmitglieder zu außertourlichen Gesprächsrunden ein. Den Sanktus des Koalitionspartners SPÖ hat sich der Finanzminister, wie der „Presse" im Büro von Spindelegger erläutert wurde, am 8. April geholt. Im Ministerrat wurde diese Neuerung beschlossen, um die Einhaltung eines „restriktiven Budgetvollzugs" im laufenden Finanzjahr 2014 sicherzustellen. Der Finanzminister möchte sich damit unliebsame Überraschungen im Staatshaushalt ersparen.

Spindelegger geht bei der Umsetzung des Sparkurses auf Nummer sicher. Im Vortrag an die Bundesregierung wird diese Überprüfung damit begründet, dass das Arbeitsprogramm der SPÖ/ÖVP-Bundesregierung bei den Staatsfinanzen ein strukturelles Nulldefizit (ohne Einmaleffekte) ab dem Jahr 2016 und eine Reduktion des Schuldenstandes vereinbart hat. Für 2014 sehen die Sparvorgaben des Finanzressorts, wie mehrfach berichtet, knapp 500 Millionen an Einsparungen vor, im Jahr 2015 dann weitere 300 Millionen Euro. Gleichzeitig wird der Budgetrahmen um ein weiteres Jahr in die Zukunft ausgedehnt: Die Zielvorgaben gelten damit von 2015 bis 2018.

Sonderwünsche nur nach Zustimmung

Damit bereits im heurigen Jahr ein strikter Budgetvollzug gewährleistet wird, wurden über Betreiben des Finanzministers vom Ministerrat vier konkrete Punkte fixiert. Erstens: Im Rahmen des Controllings werden „zur Jahresmitte auf politischer Ebene mit jedem Ressort intensive Gespräche geführt". Dabei sollen „insbesondere die Probleme beim Budgetvollzug und allfällige Abweichungen von den Voranschlägen" diskutiert und auch „Maßnahmen zur Gegensteuerung festgelegt" werden. Weicht damit ein Minister vom vorgegebenen Sparkurs ab, sind Ersatzeinsparungen erforderlich.

Zweitens wird dem Finanzminister ausdrücklich noch mehr Macht im Zusammenhang mit dem Budgetvollzug eingeräumt. Spindelegger wird demnach in Bereichen, bei denen die Zustimmung seines Ressorts erforderlich ist und die über den Budgetvoranschlag für 2014 hinausgehen, den Sanktus „nur dann erteilen können", wenn die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze und Budgetziele gewährleistet ist. Im Klartext: sämtliche Sonderwünsche werden genau unter die Lupe genommen und können nur umgesetzt werden, wenn der Sparkurs dadurch nicht in Gefahr gerät.

Drittens müsse der Einsatz aller geplanten Mittel auf „unbedingte Notwendigkeit" hin geprüft werden. Das betrifft sowohl künftige Verbindlichkeiten als auch die Auszahlung von Leistungen. Viertens wurden Vorkehrungen getroffen, damit die Ministerien nicht Rücklagen verwenden, statt Einsparungen vorzunehmen. Das gilt laut Finanzministerium nicht nur für den Zugriff auf Rücklagen, sondern auch für die Überschreitung von Mittelzuwendungen und für etwaig vorhandenes Vermögen.

(ett)

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