Die John-Otti-Band besang im Wahlkampf 2013 das Wirken von FPÖ-Chef Strache. Bei dem Song soll es sich um die bearbeitete Version des Liedes "Run" handeln.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat an den Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gestellt. Grund ist eine Privatanklage wegen des Verdachtes der Urheberrechtsverletzung. Strache ist der Zweitangeklagte - neben dem Erstangeklagten John Otti. Stein des Anstoßes ist der Song "Liebe ist der Weg", den der Sänger im Nationalratswahlkampf für Strache kreierte und bei Parteiveranstaltungen sang. Laut Anklage soll es sich dabei um eine bearbeitete Version des Liedes "Run"der britischen Band Snow Patrol handeln.
Laut der Privatanklage heißt es, Strache habe es als Bundesparteiobmann "vorsätzlich unterlassen", zu verhindern, dass der von der FPÖ beauftragte John Otti eine "von ihm umgetextete und somit bearbeitete Version des urheberrechtlich geschützten Liedes 'Run'", mehrmals öffentlich zur Aufführung gebracht hat. Strache sei vom Privatkläger - der Universal Music Publishing GmbH - zuvor dazu aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass der Wahlkampf-Schlager nicht mehr gespielt wird.
>> Klingen "Run" und "Die Liebe ist der Weg" gleich?
Der Song "Run" wurde von Gary Lightbody, Frontmann der nordirisch-schottischen Rock-Gruppe Snow Patrol, und einigen seiner Musiker-Kollegen geschrieben. Die Verwertungsrechte an dem Stück - "insbesondere das Bearbeitungsrecht" - hält laut Anklage Universal. Gegenstand der Anklage ist auch die Verbreitung von Videos mit dem bearbeiteten Lied sowie der auf der FPÖ-Homepage abrufbare MP3-Download des FPÖ-Wahlkampfsongs.
Der Nationalrat wird sich laut Plenar-Tagesordnung am Schluss seiner Sitzung am Mittwoch kommender Woche mit der Anfrage des Landesgerichts auseinandersetzen.
"Liebe ist der Weg" von der John-Otti-Band:
"Run" von Snow Patrol:
(APA/Red.)