RH-Kritik: Pflegefinanzierung "massiv verbessern"

Symbolbild: Pflege
Symbolbild: Pflege (c) APA (BARBARA GINDL)
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Die Kosten in Tirol und in Kärnten sind drei- bis viermal so hoch wie prognostiziert. Der Pflegefonds sei "keine dauerhafte Lösung", heißt es im aktuelle Bericht.

Die Pflegefinanzierung und -planung in Österreich hat weiterhin massiven Verbesserungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Anlass für die Diagnose ist eine Überprüfung der Altenbetreuung in Kärnten und Tirol, wobei auch die auf Bundesebene getroffenen Maßnahmen - allen voran der Pflegefonds - berücksichtigt wurden.

Der Rechnungshof attestiert dem Bund und den beiden Ländern, dass sie im Vergleich zu einem früheren Bericht "einige operative Verbesserungen" erzielt hätten. Allerdings sei dies mit "hohem finanziellen Aufwand" erfolgt - und eher planlos. So vermissen die Prüfer "klare Strategien zur Versorgung und Finanzierung, eine fundierte, abgestimmte Bedarfseinschätzung" und eine "angemessene Tarif-und Finanzierungssystematik". Das Pflegefondsgesetz habe hier Lücken, auch bei Qualitätsvorgaben oder der Bedarfsplanung. Zudem fehle es an einer genauen Übersicht über das Angebot im Pflegebereich.

Ein weiteres Problem sei die Frage nach Kompetenzen. Das Pflegefondsgesetz von 2011 habe hier keine Änderung der bestehenden Regelungen gebracht. Zwar habe man sich damit vorgenommen, die Kostenentwicklung zu beobachten, allerdings sei der Pflegefonds "keine dauerhafte Lösung". Zudem habe man keine einheitlichen Regeln zu Pflegequalität, Personalschlüsseln oder Tarifen geschaffen.

Kosten drei- bis viermal so hoch wie prognostiziert

Bei der Kostenentwicklung habe sich gezeigt, dass sowohl in Tirol als auch in Kärnten die Kosten deutlich stärker stiegen, als mit dem Ausbau von Plätzen und der Inflationsentwicklung begründbar wäre. Sie lagen drei- bis viermal so hoch wie vom Sozialministerium prognostiziert. In Kärnten war dieser Anstieg besonders hoch, doch gerade hier fehlten Daten, um nach den Ursachen dafür zu suchen, so die Prüfer.

Ein Überblick über den "Ist-Stand", also das bestehende Angebot an Heimplätzen in den einzelnen Bundesländern, ist nach Ansicht des Rechnungshofs kaum möglich. Weiters fehlten Qualitätsvorgaben an die Länder. Das „Risiko einer Überversorgung" sei überdies nicht bedacht worden. So habe Kärnten von 2008 bis 2012 1200 Heimplätze errichtet, von 2010 bis 2012 standen aber über 400 leer. Das Pflegefondsgesetz schreibt ab 2016 einen Versorgungsgrad von 55 Prozent vor, was einen weiteren Ausbau erfordern würde. Insgesamt sei die derzeitige Situation zur Erfassung und Planung der Versorgung mit Pflegeheimen "unbefriedigend": Es fehle eine längerfristige, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmte Strategie.

Das Sozialministerium verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass die Pflegereform mit der Konzentration des Pflegegelds beim Bund ein "bedeutsamer Schritt in Richtung Verwaltungsreform" gewesen sei, die Planung der "Sachleistungen" sei aber eben Ländersache. Da könne auch das Pflegefondsgesetz als "wichtiges harmonisierendes Element" nicht in den verfassungsmäßig definierten "selbstständigen Wirkungsbereich der Länder" eingreifen.

(APA)

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