Parteienfinanzierung: Die ÖVP zahlt Geld an die Telekom in Raten zurück

Affäre. ÖVP soll 2006 und 2008 zu Unrecht Spendengeld kassiert haben.

Wien. Die ÖVP wird laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Format“ Gelder, die in den 2000er-Jahren unter anderem von der Telekom an die Partei geflossen sein sollen, in Raten zurückzahlen. Insgesamt geht es um rund eine halbe Million Euro. Die Telekom bestätigte gegenüber der APA die Vereinbarung zur Ratenzahlung.

Die Volkspartei zahlt mutmaßlich zu Unrecht kassierte Spendengelder, die von 2006 bis 2008 über die Agentur Media Select und Lobbyist Peter Hochegger an die Partei geflossen sein sollen, zurück. Konkret sind es im Fall der Telekom Austria 250.000 Euro, an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sollen laut dem Bericht 200.000 und an die Lotterien-Gesellschaft 70.000Euro zurückgezahlt werden.

„Ja, es wurde eine Ratenzahlung vereinbart“, die Gesamtsumme betrage 250.000 Euro, über weitere Details wurde Stillschweigen vereinbart, sagte Telekom-Konzernsprecher Peter Schiefer. Wenn der Schaden gutgemacht sei, habe das Unternehmen keine weiteren Schadenersatzansprüche mehr.

Die Vereinbarung war am 3.April 2014 getroffen worden. In einem Notariatsakt wurde festgehalten, dass die Zahlung durch die ÖVP innerhalb von zehn Jahren zu erfolgen hat. Zunächst sind 10.000 Euro zu überweisen, später jährlich jeweils 25.000 und bis 31.Dezember2024 der offene Restbetrag. Mit den Lotterien und der RLB Oberösterreich gebe es ähnliche Verträge. Die drei Unternehmen erklärten zudem, „schad- und klaglos gestellt zu sein und keine weiteren Ansprüche“ gegen die ÖVP oder deren Mitarbeiter zu erheben.

Die ÖVP betonte am Donnerstag, dass man sich ungeachtet der Frage nach der Zulässigkeit der damaligen Vorgänge „proaktiv und freiwillig“ dazu entschieden habe, die Summen zurückzuzahlen und so allfällig entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Trotz intensiver Bemühungen sei es nicht gelungen, die Vorgänge genau zu rekonstruieren. „Das ist ein großer Schaden für uns, denn somit können wir auch nicht belegen, dass es sich um einen zulässigen Vorgang handelte“, hieß es aus der Partei. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2014)

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