26.05.2012 08:32 | Meine Presse Merkliste 0

Steiermark: FPÖ-Parteijugend: „NS-Verbotsgesetz abschaffen“

25.04.2007 | 18:29 |   (Die Presse)

RFJ will die Freilassung „volkstreuer Aktivisten“.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Graz(hoe). Eine Aussendung des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ) sorgt in der Steiermark für Unruhe: Darin fordert der Deutschlandsberger RFJ-Obmann Stefan Juritz (18) die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes. „Wozu sollte man Irrmeinungen unter Strafe stellen, wenn sie doch jederzeit durch die Wahrheit widerlegt werden können“, so Juritz in dem von der steirischen RFJ-Spitze abgesegneten Schreiben im Vorfeld des heute, Donnerstag, stattfindenden Bezirksjugendtages.

„Was ihn zu dieser Presseaussendung bewogen hat, weiß ich nicht“, wundert sich der Deutschlandsberger FPÖ-Bezirkparteiobmann Jürgen Zechner. Er habe nicht das Gefühl, dass es sich beim RFJ um einen „radikalen Verein“ handle. „Man wird in einer freien Demokratie das Thema wenigstens diskutieren können“, sagt Zechner zur „Presse“. Ins selbe Horn stößt der steirische FPÖ-Chef Gerhard Kurzmann. „Wir sind gegen Denkverbote.“ Weniger Freude hat er dagegen mit der ebenfalls geforderten Freilassung von drei „volkstreuen Aktivisten“ (Juritz). Das Trio war vergangenes Wochenende bei einem Rechtsradikalen-Treffen in Salzburg festgenommen worden. Juritz spricht von „politischen Gefangenen“. Die steirische SPÖ wettert über eine „beispiellose Entgleisung“ und fordert den Rücktritt von Kurzmann und der RFJ-Funktionäre.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2007)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo
Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)


Mit dem Absenden Ihres Kommentares erklären Sie sich mit den Forenregeln einverstanden.

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*



Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

17 Kommentare
Cicero
27.04.2007 16:16
0 0

Gusenbauer redet wieder einmal daher und beleidigt Bürger Österreichs!

Gusenbauer hat mich heute mittag massiv beleidigt! Er redete anläßlich einer Sondersitzung des Ministerrates zum 62. Jahrestag der Wiedererrichtung der Republik Österreichs von jenem Österreich, dessen Bürger ich bin.
Er sagte, Österreich sei nicht nur ein Land der Opfer, es sei auch ein Land der Täter.
Österreich hat als Land nach dem Anschluß bis zu seiner Wiedererrichtung nicht existiert. Die späteren NS-Verbrecher waren vor dem Anschluß entweder im Gefängnis oder schon ins Hitler-Reich geflüchtet. Ihre Verbrechen haben sie als deutsche Staatsbürger begangen und das keinesfalls im Namen Österreichs. Und nach dem Krieg wurden sie von österreichischen Gerichten verurteilt, soweit sie zum Kriegsende in der wiedererrichteten Republik für die Gerichte greifbar waren.
Wo also soll Österreich ein Land der Täter sein?
Ich aber, als Bürger dieses Österreichs, das kein Land der Täter sein kann, fühle mich beleidigt, werde ich taxfrei zum Bürger eines Landes der Täter!

Cicero
27.04.2007 12:13
0 0

Welche Art Meinungsfreiheit brauchen wir eigentlich?

Eine recht eigenartige Meinungsfreiheit die Oehlinger_Erik da ad 1) fordert! Der § 3h. Verbotsgesetz lautet: „Nach § 3g wird auch bestraft, wer … den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.“ Welche Art Meinungsfreiheit soll denn die NS-Verbrechen leugnen, verharmlosen, gutheißen oder rechtfertigen dürfen?
Ad 2) Das NS-Regime ist unteilbar, es geht nicht an zu sagen, na ja, Hitler hat zwar 6 Millionen umgebracht, aber er hat die Autobahnen gebaut. Und ganz nebenbei, die Hitler’schen Autobahnen dienten ausschließlich kriegerischen Zwecken.
Ad 3) Welche Kriegsverbrechen der Alliierten gilt es denn zu verurteilen? Vielleicht gar Dresden? Na, na, Dresden war eine militärische Kriegshandlung im Rahmen der allgemein gültigen Doktrin, wonach die Zivilbevölkerung in die Kampfhandlungen einzubeziehen ist, eine Doktrin, die als Erster Hitler umsetzte!

0 0

Antwort

1.) Man kann selbstverständlich unterschiedlicher Meinung sein, ob die Einschränkung zulässig ist. Aber eine Einschränkung liegt nun einmal vor. Und nocheinmal: Der Begriff "gröblich Verharmlosen" ist meiner Meinung nach zu unscharf definiert.
2.) Die Autobahnen wurden nicht von Hitler sondern der Vorgänger-Regierung geplant. Im übrigen eignen sich wohl Eisenbahnen eher zum Panzer- oder Artillerie-Transport.
3.) Die Einbeziehung der Zivilbevölkerung war keine allgemein gültige "Doktrin", sondern ein Kriegsverbrechen. Dabei ist es unerheblich, welche Seite damit angefangen hat.

Antworten Antworten Cicero
29.04.2007 21:17
0 0

Es ist keineswegs egal, wer einen Krieg beginnt

Ad 1) „Gröblich verharmlosen“ ist keineswegs unscharf. Es ist aber jedenfalls Sache eines Gerichtes zu entscheiden, ob eine bestimmte Aussage als „gröblich verharmlosend“ einzustufen ist.
Ad 2) Richtig, die Autobahnen wurden vor Hitler geplant. Mit dem Bau begann aber Hitler, wobei er genau jene Strecken als erstes bauen ließ, die er für den Aufmarsch gegen Frankreich brauchte. Er gründete auch den Reichsarbeitsdienst, den er für die Autobahnen und den Westwall einsetzte.
Ad 3) Ein italienischer Luftmarschall in den 20er-Jahren hat als Erster erklärt, in einem künftigen Krieg müsse die Zivilbevölkerung in die Kampfhandlungen einbezogen werden, um das Gemetzel an den Fronten zu verkürzen. Lord Trenchard hat zu Beginn der 30er-Jahre das zur Kampfdoktrin der RAF erklärt. Nur Chamberlain hat keine Bomber bauen lassen. Hermann Göring hatte schon im Ersten Weltkrieg einen Knick in seiner Karriere, weil er entgegen damals geltenden Rechts, dieser Doktrin folgte.

0 0

Antwort

1.) Eben weil es sich bei "gröblich verharmlosen" um einen unbestimmten Gesetzesbegriff handelt, muss letztlich das Gericht entscheiden. Bsp.: Jemand behauptet, dass die Zahl der in EINEM bestimmten KZ umgekommenen Häftlinge "nur" die Hälfte ausgemacht hätte. Gröbliche Verharmlosung?
Bei einem Strafgesetz ist das sehr unbefriedigend.
2.) Hinsichtlich der Beschäftigungs- und Rüstungsprogramme aller (!)Kriegsbeteiligten gibt es differenziertere Literatur u. a. von Rudolf Czernin, Werner Maser, Ernst Topitsch, u. v. m.
Übrigens sind meiner Einschätzung nach West- und Ostwall keine geeigneten Beispiele für Angriffsvorbereitungen.
3.) Unter einer "allgemein gültigen Doktrin" verstehe ich die Einbettung in das Kriegsvölkerrecht. Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen verboten jedoch bereits damals den Angriff auf Zivilisten. Unrecht bleibt Unrecht, ganz egal wer damit angefangen hat. Dies festzustellen, muss erlaubt sein.

Antworten Antworten Antworten Antworten Cicero
01.05.2007 11:40
0 0

Unrecht bleibt Unrecht, egal wer angefangen hat?

Aha, wenn ein Gericht eine Straftat feststellt, dann ist das ein „unscharfes Rechtssystem“. Habe ich das richtig verstanden?
Da bricht bei mir einer ein, ich erwische ihn und prügle ihn nieder.
Niederprügeln eines anderen ist aber Unrecht.
Und Unrecht bleibt Unrecht, egal wer angefangen hat? Ihre Masche! Wäre der Einbrecher nicht eingedrungen, hätte ich ihn nicht niedergeprügelt! Das ist die Realität und meine Masche.
Aber es geht Ihnen schon gut, oder?
Und im übrigen, mit der alten Revisionistenmasche können Sie sich brausen, das nimmt Ihnen niemand mehr ab. Gott sei Dank, ist das so!

0 0

Antwort

1.) Nein, Sie wollen aber offenbar auch nicht verstehen. Der Begriff "gröbliche Verharmlosung" ist sehr unscharf, und im Strafrecht ist jeder unscharfe Gesetzesbegriff problematisch, weil niemand mehr genau weiß, wann er sich nun strafbar macht.
2.) Sie bringen jetzt Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgrund im Strafrecht durcheinander. Dass Niederprügeln des Einbrechers könnte in bestimmten Konstellationen (Notwehrexzess) durchaus strafbar sein. Aber wäre das Niederprügeln der Eltern und Kinder des Einbrechers gerechtfertigt oder zu entschuldigen?
3.) Wenn Ihnen die sachlichen Argumente ausgehen, dann werfen Sie mit Schlagwörtern wie "Revisionistenmasche" um sich. Wo stünde denn die Menschheit, wenn es keine "Revisionisten" gäbe? Im Gegensatz zu Ihnen lese ich auch Literatur, welche nicht meine vorgefassten Meinungen bestätigt.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Cicero
01.05.2007 13:42
0 0

50 Millionen Tote und die Notwehrüberschreitung

Ja, ja, reden Sie sich nur auf Notwehrüberschreitung aus, kein Einwand.
Das Deutsche Reich löst einen Krieg aus – der zuletzt 50 Millionen Tote fordert – und schreit „Unrecht“, wenn es niedergeprügelt wird.
Die Alliierten waren nicht annähernd gerüstet, als Hitler den Krieg begann. England stand allein in der Battle of Britain. Am Beginn der Luftschlacht im Herbst 1940 hatte England 700 Spitfire und Hurricane im Einsatz, am Ende im März 1941 produzierte England 300 Maschinen pro Monat. Eine brauchbare Bomberflotte gab es gar nicht, die mußte auch erst aufgebaut werden. Erst 1944 wurde die deutsche Zivilbevölkerung massiv in die Kampfhandlungen einbezogen. Nach der Normandie bestürmten der OB West GFM v. Rundstedt und GFM Rommel Hitler, er möge doch aufhören. Da waren aber schon 14 Millionen zivile Sowjetbürger tot.
Und dann kommen Sie daher und reden wegen Dresden von Notwehrüberschreitung?
Bleiben Sie bei Ihrer Meinung, sie ist gut genug für Sie!

0 0

LETZTE ANTOWRT

1.) Es bleibt Ihnen unbenommen, den Bombenangriff auf die Zivilbevölkerung Dresdens als völkerrechtskonforme, rechtmäßige und moralische Handlung zu beurteilen. Ich sehe das nun einmal anders. Wenn wir ein Unrecht durch ein anderes vorangegangenes legitimieren, dann dreht sich die Gewaltspirale nur noch schneller. Meine übrigen Argumente hierzu habe ich dargelegt.
2.) Sie sind bis jetzt noch kein einziges Mal auf meine Argumente eingegangen (Sozialdemokraten 1938, Genver Konvention bzw. Haager Landkriegsordnung, unscharfe Gesetzesbegriffe,...), statt dessen verdrehen sie absichtlich meine Aussagen, wollen mich offenbar in ein rechtsextremes Eck drängen, und beschimpfen mich.
3.) Ihr vereinfachtes Welt- bzw. Geschichtsbild, welches nur schwarz und weiß kennt, entlarvt Sie als jemanden, der nicht an einer sachlichen Diskussion auch über heikle Themen interessiert sein kann.
4.) Da der Presse-Artikel wohl bald im Archiv verschwinden wird, ist eine weitere Diskussion wenig zielführend.

Antworten Cicero
27.04.2007 12:55
0 0

Fehlerkorrektur

Ein sinnstörender Fehler!
Es soll natürlich richtig heißen:
„…es geht nicht an zu sagen, na ja, Hitler hat zwar 6 Millionen Juden umgebracht, aber er hat die Autobahnen gebaut“.

Cicero
26.04.2007 21:56
0 0

Wer nicht die Wiederbetätigung will, kann mit dem Verbotsgesetz leben

Nachdem das Verbotsgesetzt nicht die Meinungsfreiheit einengt, sondern die NSDAP und ihrer Unterorganisationen verbietet, sowie die Wiedererrichtung dieser Organisationen und die Betätigung im Sinne dieser Organisationen – was auch die Verharmlosung des NS-Regimes einschließt – unter Strafe stellt, kann einer, der die Abschaffung des Verbotsgesetzes erreichen will, doch in Wahrheit nur die NS-Wiederbetätigung wollen. Das ist eine einfache Frage der Logik.
Na ja, und die ach so schlimme Frage, was denn unter Verharmlosung zu verstehen ist, kann mit einfachem Sprachgebrauch umschrieben werden. Etwa mit Aussagen, wie z.B., so schlimm war das gar nicht oder das NS-Regime hatte auch gute Seiten oder – hier treffen wir dann auf die Sowjet-Verbrechen – andere haben das auch gemacht oder die Sieger über das NS-Regime sind die gleichen Verbrecher, etc. Den Rest entscheiden die Gerichte.
Noch einmal, wer keine Wiederbetätigung will, kann mit dem Verbotsgesetz leben! So einfach ist das!

0 0

So einfach ist das?

1.) § 3h VerbotsG engt definitiv die Meinungsfreiheit ein. Die übrigen §§ beziehen sich tatsächlich meist auf das Verbot von NS-Organisationen.
2.) In Ihren Augen liegt also Verharmlosung bereits dann vor, wenn jemand am NS-Regime auch gute Seiten findet. Dann frage ich Sie, warum führende Sozialdemokraten auch 1938 noch für den Anschluss waren.
3.) In Ihren Augen liegt Verharmlosung bereits vor, wenn es jemand wagt, auch die Kriegsverbrechen der Allierten zu verurteilen. Offenbar erachten Sie deren Verbrechen als legitim, weil es nur gegen "Nazi-Deutschland" ging. Meiner Meinung nach allerdings hebt ein Unrecht das andere Unrecht nicht auf. Wenn Sie das bereits als "Aufrechnen" bezeichnen und verbieten wollen, dann gibt es in ihren Augen offenbar Opfer 1. und 2. Klasse.
4.) Ihr Vorwurf, dass man nur deshalb für die Abschaffung sein kann, weil man selbst NS-Wiederbetätigung will, ist eine pauschale Unterstellung, die ich aufs Schärfste zurückweisen muss. Es geht hier um das Prinzip.

0 0

Verbotsgesetz

1. Dass das Verbotsgesetz einseitig ist, leugnet niemand. Wer diese Einseitigkeit kritisiert, wird jedoch sofort mit dem Vorwurf des „Aufrechnens“ kritisiert. Aufrechnen muss jedoch im Rahmen objektiver Geschichtsbetrachtung zulässig sein, da man ansonsten mit zweierlei Maß misst.
2. Unter Strafe gestellt ist unter anderem das sogenannte „gröbliche Verharmlosen“ von NS-Verbrechen, ohne dass konkret definiert ist, wo hier die Grenze liegt. Jeder damit befasste Historiker bewegt sich somit bei abweichenden Erkenntnissen in einer rechtlichen Grauzone. Diese Situation ist eines Rechtsstaates unwürdig.
3. Dass mittlerweile manche bereits dann von „Wiederbetätigung“ sprechen, wenn sich jemand für eine Abschaffung des Verbotsgesetzes ausspricht, belegt deren eigenartiges Rechts- und Demokratieverständnis.
4. Sätze wie „Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen“ sind besonders dann gefährlich, wenn jede abweichende Meinung sofort als „Faschismus“ gebrandmarkt wird.

0 0

Sehr geehrte Presse Redaktion!


Cicero
26.04.2007 09:57
0 0

Und schon wieder – ein untauglicher Versuch!

XAMAX, der Versuch, die NS-Verbrechen mit jenen des Sowjetkommunismus gegeneinander aufzurechnen, ist ein untauglicher!
In diesem Forum bin ich dafür bekannt, die angebliche Mitverantwortung Österreichs für die NS-Verbrechen radikal abzulehnen. Die NSDAP war in Österreich vor dem Anschluß verboten, die NS-Verbrecher österreichischer Herkunft haben ihre Verbrechen als deutsche Staatsbürger begangen.
Aber, die NS-Verbrechen haben bei uns stattgefunden, es wurde von hier aus ein Vernichtungskrieg im Osten geführt.
Das Verbotsgesetz verbietet nicht, wie Sie unterstellen, die Meinungsfreiheit, sondern die Wiederbetätigung der NS-Ideologie. Die Wiederbetätigung des Sowjetkommunismus brauchen wir nicht zu verbieten, er hat nicht bei uns stattgefunden. Im Gegenteil der Kommunismus wurde hierzulande schon 1945 bei unseren ersten Parlamentswahlen deutlich abgewählt.
Den „jugendlichen Schwadroneuren“ ist nur klarzumachen, wo die Wiederbetätigung beginnt. Das ist alles!

Antworten diogenes
26.04.2007 20:03
0 0

Re: Wieder

ein unterdrückter Kommentar, der hier fehlt

Gast: XAMAX
25.04.2007 20:02
0 0

Das Ganze ist natürlich

ein Unsinn jugendlicher Schwadroneure, die keinerlei Kenntnisse über die Ereignisse von 1933-1945 haben. Man kann aber auch noch einen anderen Blickwinkel wählen und sich fragen: Sind wir noch eine Republik, in der die verfassungsmäßige Meinungsfreiheit herrscht? Ist das Verbotsgesetz ein selektives und berücksichtigt nicht die Aktivitäten der Apologeten von links, die die Verbrechen des Sowjetkommunismus und seiner Satrapen leugnen, einer verbrecherische3n Ideologie, die dem Nationalsozialismus gleichzuhalten ist? Man komme mir nicht mit einer ethischen Reihung der beiden Systeme.

Mein Parlament