Flöttl: Wurde zu Zahlung an Vranitzky genötigt

Ex-Kanzler soll keine Gegenleistung erbracht haben.

Wien. „Wir können Sie nicht hören.“ Mehrfach wurde Wolfgang Flöttl am Freitag im Banken-Untersuchungsausschuss aufgefordert, doch ins Mikrofon zu sprechen. Aber auch wenn der im Bawag-Prozess wegen Untreue mitangeklagte Investmentbanker nicht immer leicht zu hören war, gab er sich einigermaßen gesprächig.

So präzisierte der Banker seine Version der Zahlung von einer Million Schilling (72.672 Euro) an Ex-Kanzler Franz Vranitzky (SPÖ). Flöttl berichtete, dass ihn der einstige Bawag-Chef Helmut Elsner genötigt habe, einen Beratervertrag mit Vranitzky abzuschließen. Im Dezember 1998, so Flöttl, habe er dann Vranitzky getroffen. Im folgenden Jänner sei dem Alt-Kanzler die Million (auch diese Summe soll Elsner diktiert haben) überwiesen worden

Dass das Geld – wie von Vranitzky angegeben – für eine Beratung zur Euro-Einführung bezahlt wurde, dementierte Flöttl. Die Euro-Einführung sei zu diesem Zeitpunkt „schon gegessen“ gewesen. In Wirklichkeit habe man von Vranitzky nie eine Gegenleistung verlangt, so Flöttl. Ob der Berater-Vertrag zwischen Elsner und Vranitzky vorab ausgemacht war, konnte Flöttl nicht sagen. Von seinem Gefühl her habe Vranitzky aber nicht überrascht gewirkt, als er ihm das Angebot unterbreitet habe.

Pikant ist die Geschichte vor dem Hintergrund einer Sachverhaltsdarstellung, die der Publizist Hans Pretterebner schon im Herbst 2006 bei der Staatsanwaltschaft eingebracht hat. Darin wird gemutmaßt, dass Vranitzky das „Beraterhonorar“ zur Abdeckung eines Prozessverlustes bekommen haben könnte. Vranitzky hatte nämlich noch als SPÖ-Kanzler gegen eine Persiflage in einer Monatsschrift Pretterebners geklagt. Der Alt-Kanzler verlor den Prozess im September 1998 und musste für Schadenersatz und Verfahrenskosten aufkommen – Gesamtsumme: rund eine Million Schilling.

Vranitzky hatte jeden Zusammenhang dieses Urteils mit der von Flöttl erhaltenen Million aber stets dementiert. Elsner wiederum hatte erklärt, er habe von einem Beratervertrag zwischen dem Alt-Kanzler und Flöttl erst 2006 aus der Zeitung erfahren.

Flöttl ist nicht pleite

Wenn Flöttls Version stimmt, bleibt die Frage, warum Elsner Flöttl zum Vertrag mit Vranitzky zwingen konnte. Dazu wollte Flöttl aber in der vier Stunden dauernden Vernehmung nichts sagen. Die Art des „Druckes“ sei Gegenstand des anhängigen Strafverfahrens, daher dürfe er schweigen. Der angebliche Druck muss auf jeden Fall groß gewesen sein. Denn, so Flöttl, die Bawag habe ihn auch gezwungen, eine „Lug-Urkunde“ zu unterschreiben, wonach er mittellos sei. Doch das stimme nicht: Er habe nur den Großteil seines Vermögens verloren. Elsners Prozess-Strategie S. 23

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2007)


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