Doppelnamen: Erst der Kurze, dann der Lange

Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser
Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser (c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Recht. Grüne wollen mehr Doppelnamen – und entwarfen Regeln für die Zusammensetzung.

Wien. In Österreich sind Doppelnamen eher selten. Geht es nach den Grünen, dann soll sich das ändern. Ihr Justizsprecher Albert Steinhauser hat ein neues Namensrecht ausgearbeitet, das er nach der parlamentarischen Sommerpause (Ende September) im Nationalrat einbringen wird. Der „Presse“ verriet er vorab die Details seines Entwurfs: Dieser soll eine weitgehende Autonomie bringen und den Weg für mehr Doppelnamen frei machen.
•Die erste Neuerung würde bei der Eheschließung greifen: Beiden Ehepartnern wäre es künftig gestattet, den Namen des Auserwählten zusätzlich anzunehmen und einen gemeinsamen Doppelnamen zu tragen. Momentan kann das nur ein Partner machen, der andere muss bei einem einzelnen Nachnamen bleiben. Freilich wären auch nach dem grünen Entwurf weiterhin alle anderen Varianten – also, dass jemand bei seinem Geburtsnamen bleibt oder aber den Namen des anderen annimmt – gestattet.
•Wenn beide Eheleute nur ihren Geburtsnamen fortführen, dann ist fraglich, wie spätere Kinder heißen. Momentan muss man sich bereits bei der Eheschließung einigen, ob Kinder den Nachnamen des Vaters oder der Mutter bekommen sollen. Erfolgt keine Einigung, dann kriegt das Kind den Namen des Vaters. Dass der Nachwuchs den Namen beider Eltern bekommt, ist verboten.

Weder Frau noch Mann bevorzugt

Im grünen Modell soll das hingegen der Regelfall werden. Zwar besteht zunächst eine Wahlmöglichkeit der Eltern: Sie müssen sich bei der Geburt des Kindes (nicht wie bisher bei der Eheschließung) entscheiden, wie sie den Nachwuchs nennen (Einzel- oder beliebig zusammengesetzter Doppelname). Einigen sich die Eltern nicht, dann kriegt das Kind laut dem grünem Plan automatisch einen Doppelnamen. Und um dabei weder Vater noch Mutter zu bevorzugen, wird der kürzere Name vorangestellt. Das Kind von Herrn Prohaska und Frau Berger hieße also Berger-Prohaska. Sind beide Namen gleich lang – etwa, weil die Mutter Maier und der Vater Huber heißt, wird alphabetisch vorgegangen. Das Kind hieße Huber-Maier.
•Was ist aber nun, wenn die Tochter aus dieser Ehe, Frau Huber-Maier, später einmal Herrn Müller-Leitner heiratet? Hier wollen die Grünen, dass (im Falle einer Nichteinigung der Eltern) der jeweils erste Name durchschlägt. In weiterer Folge wird nach der bekannten Regel vorgegangen (kürzerer Name zuerst, bei gleicher Länge alphabetische Ordnung). Das Kind würde also Huber-Müller heißen.
•Bei unehelichen Kindern möchten die Grünen grundsätzlich die jetzige Regel – das Kind kriegt den Namen der Mutter – beibehalten. Wenn aber beide Elternteile es wollen, soll das Kind auch einen Doppelnamen oder nur den Namen des Vaters bekommen können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2007)

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