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Platter: „Staat darf nicht erpressbar werden“

05.10.2007 | 18:22 |  (Die Presse)

Abschiebungen. Platter warnt, Bartenstein spricht von Gratwanderung, Experten für Reform.

St.Wolfgang/Wien (mon/red.). Manchmal sind jene Themen die spannendsten, die nicht erwähnt werden: Auf der ÖVP-Klubklausur vermied man in den offiziellen Reden konkrete Hinweise auf die aktuellen Abschiebefälle. Indirekt ging Innenminister Günther Platter aber schon darauf ein: Der Staat dürfe nicht erpressbar werden. Gesetze müssten eingehalten werden. Platter legte ein Bekenntnis zur „aktiven Integration“ ab. „Wir wissen, dass wir Zuwanderung brauchen“, sagte selbst der als Hardliner bekannte ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon.

Die ÖVP wünscht sich den neuen Asylgerichtshof schon ab Mitte 2008. Was aber geschieht mit den hunderten Asylwerbern, die schon jahrelang hier leben? Wirtschaftsminister Martin Bartenstein meinte im „Presse“-Gespräch, im Einzelfall müsse man das humanitäre Bleiberecht anwenden. Dafür hatte Platter kürzlich einen Kriterienkatalog vorgelegt. Bartenstein ist für stärkere Einbindung der Länder. Die Fälle würden aber immer eine „Gratwanderung“ bleiben.


Ermessenspielraum nicht genutzt

Kritik an der Abschiebepraxis kam am Freitag von führenden Juristen: Die jetzt diskutierten Fälle hätten sich auch mit den derzeitigen Gesetzen positiv lösen lassen, erklärten die Rechtsexperten Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger. Der im Gesetz vorgesehenen Ermessensspielraum werde aber momentan nicht ausgenutzt, meint Öhlinger. Die Behörden seien damit überfordert gewesen – und Innenminister Platter „nicht gewillt“, korrigierend einzugreifen.

Funk stuft die aufsehenerregenden Abschiebungen der letzten Zeit als „weitgehend menschenrechtswidrig“ ein. Denn die in der Europäischen Menschenrechtskonvention – sie steht in Österreich im Verfassungsrang – verankerte Achtung vor dem Privat- und Familienleben werde missachtet. Wie Öhlinger beklagt auch Funk, dass der Ermessensspielraum nicht ausgenutzt wurde, um menschenrechtskonforme Lösungen zu finden. Der Jurist plädiert aber überhaupt für eine Revision der Gesetze und der Vollzugspraxis. Der derzeit diskutierte Kriterienkatalog für ein humanitäres Bleiberecht wird skeptisch beäugt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2007)


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