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Online-Fahndung für Privat-PC kommt

18.10.2007 | 12:22 |  (Die Presse)

Grundsatz-Einigung. Regierung will neue technische Möglichkeiten für Ermittlungen ab Herbst 2008 nützen.

Wien (ett).Die rot-schwarze Regierung hat es jetzt eilig, die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung von Privat-Computern auszubauen, um leichter gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus vorgehen zu können. Nach einer Einigung von Innenminister Günther Platter mit Justizministerin Maria Berger am Dienstagabend wurde dem Ministerrat am Mittwoch bereits eine Grundsatz-Vereinbarung über die Online-Fahndung vorgelegt, die unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt wird. Dabei können dann von der Polizei sogenannte „Trojaner“, spezielle Programme, mit denen man sich einklinken kann und die Daten an die Exekutive übermittelt werden, ohne dass es der Tatverdächtigte merkt, zum Einsatz kommen.


Arbeitskreis bis Februar 2008

Bis zum Februar 2008 soll nun ein Arbeitskreis die rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Details der Online-Durchsuchung mit der Überwachung von E-Mails, Chats und des Zugriffs auf bestimmte Internet-Seiten klären. Der parlamentarische Beschluss der Online-Fahndung soll noch vor dem Sommer kommenden Jahres erfolgen, die Neuregelung bis spätestens Herbst 2008 in Kraft treten.

Justizministerin Berger und Innenminister Platter betonten nach dem Ministerrat, dass die Online-Durchsuchung – ähnlich wie der schon mögliche große „Lauschangriff“ (Überwachung von Personen durch Video- und Tonaufnahmen) derzeit – nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden darf.
•Demnach muss es um die Aufklärung von Verbrechen gehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, um Verbrechen im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität oder von terroristische Vereinigung.
•Es muss ein „dringender Tatverdacht“ vorliegen beziehungsweise konkrete Informationen über „Vorbereitungshandlungen“ von kriminellen oder terroristischen Organisationen.


Zustimmung des Gerichts

•Voraussetzung ist weiters, dass die Online-Fahndung von der Staatsanwaltschaft angeordnet wird und die Durchführung durch das Gericht genehmigt wird.
•Außerdem soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der angewendeten Fahndungsmaßnahmen „streng beachtet“ werden.
•Die Durchführung der Kontrolle erfolgt durch den Rechtsschutzbeauftragten, der beim Innenministerium angesiedelt ist.
•Die beiden Ressortchefs kündigten überdies an, dass die Datenschutzkommission eingebunden wird. In welcher Form blieb allerdings noch offen.
•Justizministerin Berger versicherte, dass es strengere Regelungen für den Umgang mit „Zufallsfunden“ bei der Überwachung geben soll. Diese dürften nicht weiter verwertet werden. Es müsse „strenge Vernichtungsregelungen von unzulässig ermittelten oder für die Untersuchung nicht bedeutsamen Daten“ geben, heißt es in der Grundsatzeinigung.

Die Justizministerin sieht durch die geplanten Maßnahmen keine Verletzung von Grundrechten. Platter hob hervor, dass damit der Zugriff auf die Festplatte ermöglicht werden. Mit den Daten könne man dann „auch in die Vergangenheit zurückblicken“. Er zeigte sich „sehr erfreut“, dass Österreich mit dieser Maßnahme nun Vorreiter sei. „Es ist sehr wichtig für die Exekutive, dass wir Schritt halten können mit der Kriminalität.“ Das sei ein guter Tag für die Sicherheit.
Kommentar Seite 43

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2007)


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