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Asylgerichtshof: „Das Gesetz einfach wegschmeißen“

26.11.2007 | 18:36 |  OLIVER PINK (Die Presse)

Jurist Funk warnt vor „Tsunami“ für den Rechtsstaat. Abstimmung heute.

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WIEN. Elisabeth Grossmann ist eine von zehn SPÖ-Abgeordneten, die heute, Dienstag, im Verfassungsausschuss des Parlaments die Schaffung eines Asylgerichtshof mit absegnen sollen. „Trotz Bedenken werde ich wohl zustimmen“, meint die Steirerin. Sie gehe aber davon aus, dass es zuvor noch „intensive Diskussionen“ geben und der Regierungsentwurf in einigen Punkten noch abgeändert werde. „Ich warte jetzt einmal ab“, meint der ebenfalls sehr skeptische SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Er hoffe, die derzeit vorliegenden Vorschläge mit seinen Kollegen im Ausschuss noch „mit Qualität anreichern“ zu können.

Auf den zehn SPÖ-Mandataren ruhen die Hoffnungen der Kritiker des rot-schwarzen Asylgerichtshof-Entwurfs. Ein „Tsunami“ im Rechtsstaatssystem stehe bevor, warnte Verfassungsrechts-Professor Bernd-Christian Funk am Montag. Denn vom neuen Asylgericht würden „Grundsatzentscheidungen“ getroffen, die vom Verfassungsgericht nicht überprüft werden können.

Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt erläuterte diese Befugnis des künftigen „Quasi-Höchstgerichts“ an einem Beispiel: Kommt der Asylgerichtshof „auf Antrag des Innenministers“ etwa zur Auffassung, dass es sich bei dem kriegerischen Konflikt in Tschetschenien um einen Bürgerkrieg handle und nicht um eine Verfolgung der Volksgruppe durch die Moskauer Zentralbehörde, dann hätte kein Tschetschene mehr Recht auf Asyl.

Nadja Lorenz, Vorsitzende von SOS Mitmensch und Rechtsanwältin, forderte die Parlamentarier auf, das Gesetz einfach „wegzuschmeißen“. Grundsätzlich habe sie nichts gegen einen Asylgerichtshof, er müsse allerdings anders konstruiert sein als in der Regierungsvorlage vorgesehen. Für Lorenz ist vor allem die „Hebung der Qualität“ der Bescheide der ersten Instanz (Bundesasylamt) dringend notwendig.


Keine richtigen Richter

Auf massive Kritik stößt zudem, dass für die Tätigkeit als Richter am Asylgerichtshof keine klassisch richterliche Ausbildungslaufbahn nötig sei. Ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung genügen. Auch sei durch die Bestellung der Richter durch die Bundesregierung die Gefahr einer parteipolitischen Besetzung relativ hoch, fürchtet der BZÖ-Abgeordnete Herbert Scheibner. „Hier sollte man noch ein paar Qualitätskriterien einbauen.“ Eva Glawischnig (Grüne) kritisierte, dass die mündlichen Befragungen der Asylwerber in der Zweitinstanz (also beim Asylgerichtshof) deutlich reduziert würden.

Den von ÖVP-Klubchef Wolfgang Schüssel erhobenen Vorwurf, die Anwälte würden die Asylverfahren mit ihren Berufungen verschleppen und damit den Rückstau verursachen, wies Harald Bisanz, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, strikt zurück: Das sei von einer „Skandalintensität“, die bisher noch nicht da gewesen sei. Bisanz verwies darauf, dass 50 Prozent der Asylbescheide in der Berufung aufgehoben würden.

Einen Kompromissvorschlag unterbreitete gestern Volksanwalt Peter Kostelka (SPÖ): Sobald der Rückstau erledigt sei (voraussichtlich im Jahr 2010), sollte es wieder eine Beschwerdemöglichkeit für Asylwerber beim Verwaltungsgerichtshof geben.

Im aktuellen Entwurf ist das nicht vorgesehen. Diese Berufungsmöglichkeit in dritter Instanz wurde gestrichen. Es soll nur noch die Erstinstanz, das Bundesasylamt, und die Zweitinstanz, den Asylgerichtshof, geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2007)

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4 Kommentare
4x4
27.11.2007 11:21
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Wenn hier etwas "wegzuschmeissen" ist, ....

dann so entbehrliche Organisationen wie z.B. "SOS Mitmensch"!

Gast: AEIOU
26.11.2007 20:12
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Der Herr Funk ist mir auch so einer, wie man so sagt.

Seine Email-Adresse stellt er zwar ins Internet. Aber gleichzeitig legt er sie still. Im Zusammenhang mit seiner Kritik am Asylgerichtshof. Er wird schon wissen warum.

Ausländer
26.11.2007 19:36
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Ich warte darauf gespannt!

Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt erläuterte diese Befugnis des künftigen „Quasi-Höchstgerichts“ an einem Beispiel: Kommt der Asylgerichtshof „auf Antrag des Innenministers“ etwa zur Auffassung, dass es sich bei dem kriegerischen Konflikt in Tschetschenien um einen Bürgerkrieg handle und nicht um eine Verfolgung der Volksgruppe durch die Moskauer Zentralbehörde, dann hätte kein Tschetschene mehr Recht auf Asyl.


Antworten Gast: AEIOU
26.11.2007 20:36
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Re: Ich warte darauf gespannt!

Wäre eine brauchbare Entscheidung, damit der Gesindelzustrom nicht noch größer wird.