Wien (hes/ett). Diese Entscheidung sorgt für einigen Zündstoff: Das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch, das im fünfzehnten Wiener Gemeindebezirk beheimatet ist, ist in die Liste jener Einrichtungen aufgenommen worden, an die nun Spenden steuerlich absetzbar sind. Den Sanktus dafür hat das Museum im November von Unterrichts- und Kunstministerium Claudia Schmieds (SPÖ) erhalten.
Im Unterrichtsressort wollte man am Montag auf Anfrage der „Presse“ diese Entscheidung freilich nicht als inhaltliches Statement verstanden wissen. Seitens des Kunst- und Unterrichtsressorts erfolge nämlich keinerlei inhaltliche Prüfung, man kontrolliere in diesem Zusammenhang nur die formalen Kriterien. Hier habe Icom, der internationale Rat für Museen, einen Kriterienkatalog erlassen, den es zu erfüllen gelte, bevor man sich überhaupt zu Recht als Museum bezeichnen dürfe. Denn das sei in Österreich nicht per Gesetz definiert. Das Ministerium sehe sich dann nur im Detail an, ob etwa die Öffnungszeiten pro Woche den Vorgaben entsprechen oder Ähnliches.
Kürzlich haben wieder 15 bis 20 neue Museen diesen ministeriellen Sanktus erhalten, erklärt der Sprecher von Ministerin Claudia Schmied, Nikolaus Pelinka. Sobald ein Museum alle formellen Voraussetzungen erfüllt, habe es laut Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit einer Steuervergünstigung von Spenden.
„Nicht nachvollziehbar“
Den Hinweis, dass bisher nur einige wenige Museen in Österreich das Privileg hatten, wie etwa die Sammlung Essl in Klosterneuburg, lässt man im Unterrichtsministerium nicht gelten. Es stehe jedem frei, sich darum zu bewerben. Die Liste der Erfordernisse – einerseits von Icom, andererseits vom Ministerium – sei für alle gleich. Jene, denen es in diesem Durchgang nicht gelungen sei, den Segen des Ministeriums zu erhalten, seien teils gebeten worden, Unterlagen nachzureichen. Im Finanzministerium von Wilhelm Molterer (ÖVP) hat man trotzdem wenig Verständnis für die Entscheidung des Unterrichtsressorts.
Der „Presse“ wird erklärt, das Einkommenssteuergesetz sehe die Steuerbegünstigung für Spenden an Museen von gesamtösterreichischer Bedeutung vor. Auf welcher Basis aber vom Kunstressort dem Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch die Spendenabzugsfähigkeit bescheinigt worden sei, ist für das Finanzressort „nicht nachvollziehbar“. Man werde sich daher „bei Spenden an diese Institution die Anerkennung der Abzugsfähigkeit vorbehalten.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2007)

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